Verfahren vor dem Bonner Arbeitsgericht Mit 66 Jahren zu alt fürs Radio

BONN · Für Männer, wie den Schlagersänger Udo Jürgens, fängt mit 66 Jahren das Leben erst an. Für den Bonner Radiomann Peter Zudeick ist dagegen mit 66 Schluss. Jedenfalls in seinem beruflichen Leben beim Hessischen Rundfunk. Der Sender will den Bonner wegen Erreichen der Altersgrenze nicht mehr weiterbeschäftigen. Der Journalist fühlt sich diskriminiert und verklagte den Sender auf rund 100.000 Euro Schadenersatz. Am Donnerstag trafen sich die Parteien im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer.

Der Rechtsbeistand des Senders macht während des Kammertermins deutlich: Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe Zudeick als freier Mitarbeiter ohnehin nicht. Doch darum gehe es gar nicht, zumal man mit Zudeick als Journalisten eigentlich auch zufrieden gewesen sei. Immerhin 30 Jahre lang hat der 66-Jährige, der auch für andere Rundfunkanstalten und für Printmedien tätig ist, für den Hessischen Rundfunk moderiert.

Doch im Sinne der Gleichbehandlung zwischen freien Mitarbeitern und festen Arbeitnehmern ende beim Hessischen Rundfunk mit wenigen Ausnahmen für alle die Zusammenarbeit mit Erreichen der Altersgrenze, erklärt der Jurist weiter. "Die Entscheidung haben wir aus sozialpolitischen Erwägungen getroffen. Wir gehen davon aus, dass Herr Zudeick für seine Rente privat ausreichend Vorsorge getroffen hat."

Da Peter Zudeick obendrein bei der Künstlersozialkasse versichert gewesen sei, beziehe er wohl auch eine gesetzliche Rente. Das Budget, das dem Sender für die freien Kollegen zur Verfügung stehe, solle jedenfalls nur den Mitarbeiter vorbehalten sein, die noch nicht im Rentenalter seien. Anwältin Susanne Sadtler, die Zudeick vor Gericht vertritt, hält dagegen: Freiberufler könne man nicht mit gesetzlich versicherten Arbeitnehmern vergleichen.

Im konkreten Zahl könne auch kein Jüngerer die besonderen Sendeformate wie etwa "Achtung Zudeick" übernehmen. "Mein Mandant hat natürlich Altersvorsorge getroffen. Ihm geht es auch gar nicht ums Geld. Er war nur zutiefst geschockt, als er erfuhr, dass er wegen seines Alters nicht mehr weiterarbeiten dürfe", sagte die Juristin.

Der Vorsitzende der Kammer macht bereits in der Verhandlung deutlich, dass er die Situation ähnlich einschätzt wie die Beklagte. Er verweist auf das Bundesarbeitsgesetz, in dem nach dem Motto "die Älteren gehen, die Jüngeren kommen" genau auf das vom Sender verfolgte sozialpolitische Ziel abgestellt werde. Am Ende der Sitzung weist er die Klage ab. Anwältin Sadtler lässt offen, ob sie in Berufung gehen wird. "Wir warten erst einmal die schriftliche Begründung der Kammer ab."

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