KURZ GEFRAGT

Was unternimmt das Jugendamt, um zu verhindern, dass Intensivtäter wie der 15-Jährige weitere Straftaten begehen? Darüber sprach der GA mit Ulla Schrödl, Leiterin des für Wachtberg zuständigen Kreisjugendamtes in Siegburg.

Fälle wie die des 15-Jährigen, also von Jugendlichen, die gerade erst strafmündig sind oder von Kindern, die noch nicht strafmündig sind, weil sie unter 14 Jahre alt sind, scheinen oft perspektivlos. Täuscht der Eindruck?
Ulla Schrödl: Zu dem konkreten Fall kann ich aus Gründen des Datenschutzes nichts sagen. Klar ist aber, dass Jugendämter im Prinzip eine Menge Möglichkeiten haben, um straffällig gewordene Jugendliche zu unterstützen, wieder Fuß zu fassen. Das fängt bei sozialpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Familien und Erziehungsbeistandschaften für die Jugendlichen selbst an, und reicht über soziale Gruppenangebote, die es auch zum Beispiel als Antigewalttraining für jugendliche Gewalttäter gibt, bis hin zum äußersten Mittel, einer stationären Unterbringung. Oft empfiehlt sich zudem eine psychologische Begleitung von Jugendlichen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit geschlossenen Unterbringungen in Deutschland gemacht?
Schrödl: Es gibt hierzulande nur wenige Einrichtungen, und diese sind zum Teil auch noch in Verruf geraten, etwa die mittlerweile geschlossenen Haasenburg-Heime in Brandenburg. Klar ist, dass auch diese Maßnahmen ebenso ihre Grenzen haben wie erlebnispädagogische Angebote, etwa die Unterbringung in einer Erziehungsstelle im Ausland. Denn in jedem Fall ist eine Mitwirkung des betroffenen Jugendlichen gefordert. Wenn es daran fehlt, sind die Grenzen der Jugendämter erreicht.

Und dann?
Schrödl: Dann sind allein das Ordnungsrecht und die Justiz gefragt. Die Jugendhilfe ist nicht omnipotent. Sie ist ausgereizt, wenn der Jugendliche mit pädagogischen Maßnahmen nicht mehr erreicht werden kann. Dann kann es nur noch darum gehen, die Gesellschaft vor ihm zu schützen.

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