Prozess in Bonn Fallende Flasche trifft Frau am Kopf

BONN · Es ist mitnichten alles gut, was von oben kommt. Das musste eine 46-Jährige schmerzlich erfahren, als sie am Mittag des 8. November 2010 auf einem Gehweg in der Stadt unterwegs war. Denn plötzlich fiel von oben eine Flasche herab - genau auf ihren Kopf.

Eine folgenschwere Geschichte, erklärt sie nun vor dem Landgericht, wo sie die Studentin, von deren Fensterbank im zweiten Stock die Flasche gefallen war, und deren Versicherung verklagt hat.

Zwar war die Flasche mit Apfelschorle, die zwecks Kühlung auf der Fensterbank stand, aus Plastik, aber sie hatte dennoch den Kopf der 46-Jährigen so hart getroffen, dass die wenig später nicht nur Schwindel, sondern auch Übelkeit empfunden hatte. Zur Abklärung war die 46-Jährige ins Krankenhaus gegangen, und dort hatte man eine Schädelprellung nebst Gehirnerschütterung attestiert.

Die Haftpflichtversicherung der Studentin hatte für die Schmerzen, die die 46-Jährige in der Folgezeit plagten, 3700 Euro gezahlt. Doch das war der 46-Jährigen nicht genug. Denn wie sie im Prozess vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts vortrug, leide sie noch heute unter den Folgen dieses Unfalls. Seit damals laufe sie mit Nacken- und Kopfschmerzen von Arzt zu Arzt, benötige Schmerzmittel und regelmäßig Physiotherapie. Und dass dafür der unsanfte Kontakt mit der Flasche verantwortlich sei, bestätige das Gutachten einer Ärztin. Deshalb müsse die Versicherung der Studentin ihr nicht nur weitere 5000 Euro zahlen, sondern auch für alle Folgekosten aufkommen.

Doch der orthopädische Chefarzt eines Bonner Krankenhauses kam als Gutachter gestern im Prozess zu einem anderen Ergebnis: Damals habe es sich nur um eine Schädelprellung ohne äußere und innere Verletzungen gehandelt, und die könnten nicht die auch heute noch andauernden Beschwerden verursacht haben. Sein Fazit: "Medizinisch ist das nicht zu erklären. Nur psychisch."

Angesichts dieses Gutachtens riet Richter Stefan Bellin: Die Versicherung solle noch 2000 Euro drauflegen, und damit sei der Fall erledigt. Darüber wollen nun beide Parteien nachdenken.

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