Streik: Haftung bei Unfällen und Sachschäden Disput um private Kita-Nutzung

BONN · Jede Medaille hat zwei Seiten: Darauf haben gestern einige Eltern hingewiesen, als sie von dem Angebot der Stadt Bonn erfuhren, dass sie vor dem Hintergrund des nunmehr seit drei Wochen andauernden Erzieherstreiks die Räume ihrer Kitas für eine Betreuung der Kinder in Eigenregie nutzen dürfen.

 Erziehungskräfte der städtischen Kitas halten Mahnwache auf dem Marktplatz. Auch nächste Woche soll gestreikt werden, so dass weiterhin viele Einrichtungen geschlossen bleiben.

Erziehungskräfte der städtischen Kitas halten Mahnwache auf dem Marktplatz. Auch nächste Woche soll gestreikt werden, so dass weiterhin viele Einrichtungen geschlossen bleiben.

Foto: Busch

Aber die Haftung bei Unfällen oder Sachschäden müssen die Eltern übernehmen.

"Das Angebot der Stadt wäre eine echte Option für uns, wenn wir nicht die komplette Haftung übernehmen müssten", sagte Robert Steegers, dessen beide jüngste Kinder die städtische Kita "Rasselbande" in Friesdorf besuchen. Die Einrichtung wird wie viele der 65 städtischen Kitas seit zwei Wochen komplett bestreikt. Nach der städtischen Nutzungsvereinbarung müssten die Eltern obendrein die Kita putzen, obwohl die Stadt bei normalen Betrieb dafür Putzkolonnen im Einsatz habe, sagte der Vater, der dem Elternrat der Kita angehört. Außerdem sei die Schlüsselübergabe, anders als von der Stadt dargestellt, nicht unproblematisch. Das habe er von einem Mitarbeiter des Jugendamtes erfahren.

Vor allem am kommenden Mittwoch, wenn die Stadtverwaltung wegen des geplanten Betriebsausflugs komplett geschlossen hat, sei eine Schlüsselübergabe - selbst wenn sich ein Schlüssel besorgen lasse - ohnehin unmöglich, sagte Steegers. "Es handelt sich hier also offensichtlich nicht um ein hilfreiches Unterstützungsangebot, sondern um ein Scheinangebot, das aus organisatorischen und haftungsrechtlichen Gründen von den Eltern gar nicht angenommen werden kann", so das Fazit, das Steegers auch im Namen anderer Eltern der Kita Rasselbande zieht. Ihnen bliebe mit Blick darauf, dass auch nächste Woche gestreikt werden soll, nichts anderes übrig, als wieder zu improvisieren.

So muss Steegers, der als Geschäftsführer des Zentrums für Lehrerbildung arbeitet, seine Kinder weiterhin mit ins Büro nehmen, bis seine Frau, die bei der Stadt Bonn tätig ist, ihn ablösen kann. Oder die Oma, die 100 Kilometer weit entfernt lebt, springt noch einmal ein. "Ich stehe natürlich hinter den Zielen der Gewerkschaft, dass die Erziehungskräfte besser bezahlt werden müssen", stellte Steegers klar, "doch von der Stadt erwarten wir, dass sie uns mehr unterstützt und echte Optionen bietet". Dazu gehöre für ihn auch die Rückzahlung der Elternbeiträge für die Streiktage. Das lehnt die Stadt, wie berichtet, allerdings ab.

Marc Hoffmann vom Presseamt erklärte: "Wir werden sicherstellen, dass alle Eltern, die die Kitas nutzen wollen, einen Schlüssel erhalten". Zudem müssten die Eltern die Kitas nicht selbst reinigen. Die Haftung könne die Stadt dagegen nicht übernehmen. Die Eltern müssten die Betreuung so organisieren, wie sie es üblicherweise auch privat handhabten. Bisher wollen Hoffmann zufolge Eltern der Kita Am Stadion in Beuel von dem städtischen Angebot Gebrauch machen und ab Montag eine private Betreuung in der Einrichtung organisieren.

Überhaupt nicht erfreut ist die Komba-Gewerkschaft über das Angebot der privaten Kita-Nutzung. Sie hat ihrem Vorsitzenden Christoph Busch zufolge sogar von ihrer Rechtsabteilung prüfen lassen, ob die Verwaltung damit unzulässigerweise in den Arbeitskampf eingreift. "Das tut sie zwar nicht, aber trotzdem finden wir es suboptimal", kritisierte der Gewerkschafter.

So regelt es die Stadt Köln

Die Stadt Köln hat angekündigt, den Eltern die Beiträge für die Streiktage erstatten zu wollen. Zudem hat die Verwaltung der Domstadt ebenfalls geprüft, ob eine durch die Elternschaft organisierte Kinderbetreuung in den Räumen der städtischen Kitas möglich ist. Nach Angaben von Nicole Trum vom Kölner Presseamt ist die Stadt aber zu dem Ergebnis gekommen, dass dies aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Auch eine eventuell mögliche Unterstützung dieser Eltern durch ausgebildete Erzieher und Erzieherinnen ändert daran nichts.

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