Kommentar Der Preis der Sicherheit

Im ersten Moment klingt das nach einem Ärgernis. Leitende Feuerwehrbeamte, die der Stadtverwaltung - zumindest indirekt - mit Klage drohen. Eine Entschädigungszahlung für geleistete Bereitschaftsdienste, die Bonns Schuldenhaushalt mit weiteren 251.000 Euro belastet. Muss das sein?

Und ob. Man könnte sogar fragen, warum die Stadt Bonn erst mit massivem Druck gezwungen werden muss, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen - die auch für Führungskräfte gilt. Die Rechtsprechung ist seit Jahren unzweideutig: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Das kann einen Feuerwehrmann nicht weniger betreffen als einen Krankenhausarzt.

Ganz egal, ob er seine Rufbereitschaft in der Wache oder zu Hause leistet: Er muss jederzeit alarmbereit sein, um binnen Minuten die Verantwortung für einen Einsatz zu schultern, von dem Menschenleben abhängen. Dass der Erholungswert solcher Stunden in Rufbereitschaft gegen Null tendiert, dürfte klar sein. Ab Sonntag gilt eine neue Regelung, die das berücksichtigt. Sollte dadurch der Personalbedarf der Feuerwehr steigen, ist das eben der Preis, den die Stadt für ihre eigene Sicherheit zu zahlen hat.

Auch für die Motivation der leitenden Feuerwehrbeamten ist der Vorgang wichtig. Die dürfte unter den internen Querelen der vergangenen Jahre ohnehin gelitten haben. Die Bonner Feuerwehr muss endlich zur Ruhe kommen. Wenn es ihrem Leiter Jochen Stein nicht bald gelingt, die internen Brände zu löschen, muss der zuständige Beigeordnete Wolfgang Fuchs als Dienstherr handeln.

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