Gruppe "Bonner Bürger wehren sich" Bürgerbegehren gegen Oper und Festspielhaus eingereicht

BONN · Die Gruppe "Bonner Bürger wehren sich" will Stadtteilbüchereien und Bäder erhalten. Initiator Wolff hofft auf Hilfe durch Sportvereine.

Der Streit um den städtischen Sparkurs wird schärfer. Die Initiative "Bonner Bürger wehren sich" macht ihre Ankündigung wahr, mit Bürgerbegehren gegen die Haushaltspläne der Stadtverwaltung vorzugehen. Am Donnerstag hat Rainer Wolff, der Kopf der Initiative, gemeinsam mit zwei Mitunterzeichnern bei der Stadt drei Bürgerbegehren angezeigt. Das bestätigte das Presseamt gestern auf Anfrage.

"Bonn geht nicht vernünftig mit dem Geld um", erklärte Rainer Wolff, der Vorsitzender des Beueler Judo-Clubs ist. "Wir wehren uns dagegen, dass deswegen die Kleinen und die Vereine geschröpft werden sollen." Das erste Begehren ziele deshalb auf die Erhaltung von "bürgernahen Einrichtungen".

Es richtet sich gegen Sparvorschläge der Verwaltung, die Bäder und Stadtteilbüchereien schließen will. Wolff zufolge ist das Begehren im Namen der Initiative gestartet worden, die rund 500 Mitstreiter habe - darunter die sehr aktiven Bürgerinitiativen zur Rettung der Büchereien.

Zwei weitere Bürgerbegehren zielen auf die Oper und das geplante Festspielhaus. Diese beiden gehen laut Wolff ausdrücklich nicht auf das Konto der Initiative "Bonner Bürger wehren sich". Er und die Mitunterzeichner, der Unternehmer Rainer von zur Mühlen und der Student Marc Jülich, hätten die Begehren als Privatpersonen eingeleitet.

Beim Festspielhaus sei zu befürchten, dass die Stadt am Ende doch für Betriebsdefizite einstehen müsse, begründet Wolff. Im Fall des Theaters lautet der Vorschlag, den Vertrag des Generalintendanten zum Juli 2017 zu kündigen, danach die Sparte Oper zu streichen und für das Schauspiel nur noch sechs Millionen Euro im Jahr auszugeben. Derzeit liegt der Theaterzuschuss bei 28 Millionen Euro.

Die Stadtverwaltung muss in den nächsten Wochen zu den drei Bürgerbegehren die gesetzlich vorgeschriebene Kostenschätzung erstellen: Die beschreibt die finanziellen Auswirkungen. Der von der Stadt vorgegebene Text muss auf den Unterschriftenbögen stehen. "Wir planen eine Versandaktion an alle 170 000 Bonner Haushalte", kündigt Wolff an, der dafür Sponsoren sucht.

Er sei vollkommen sicher, jeweils 12 000 bis 13 000 Unterschriften zu bekommen - was über dem nötigen Quorum läge. Wolff lässt derzeit seine Mitgliedschaft im Vorstand des Stadtsportbundes Bonn (SSB) ruhen, erhofft aber gleichwohl Unterstützung durch die Sportvereine. Diese hatten vor einigen Wochen bei einer SSB-Versammlung beschlossen, der Wolff-Initiative beizutreten.

So funktioniert das Verfahren

Bürgerbegehren sind in Paragraf 26 der NRW-Gemeindeordnung geregelt. In Städten zwischen 200 000 und 500 000 Einwohnern liegt das Quorum bei vier Prozent der kommunalwahlberechtigten Bürger. In Bonn sind das nach Stadtangaben 9835 gültige Unterschriften.

Die Stadtverwaltung prüft die Unterschriftenlisten und die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Bürgerbegehren. Wird das Quorum erreicht und ist das Begehren formell und rechtlich gültig, muss der Rat entscheiden, ob er sich dem Ansinnen anschließt. Lehnt er das Bürgerbegehren ab, kommt es zum Bürgerentscheid.

Erhält der Vorschlag der Initiatoren dabei eine Mehrheit, muss die Stadt ihn umsetzen. Diese Mehrheit muss aber mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen, in Bonn also etwa 24 830 Bürger.

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