Stiller Feiertag Bonner Gastronomen ärgern sich über Verbote an Karfreitag

BONN · Für die einen ist es ein einmaliger Feiertag, an dem Ruhe das oberste Gebot ist. Für die anderen wäre es ein weiterer Feiertag, an dem Party das oberste Gebot gewesen wäre. Was meinen Sie? Stimmen Sie ab und schreiben Sie uns Ihre Meinung!

Der Karfreitag und vor allem die mit ihm verbundenen Verbote (siehe Infobox) ist jedes Jahr aufs Neue Anlass für Diskussionen zwischen denen, die Respekt für diese christliche Tradition einfordern, und denen, die es überhaupt nicht einsehen, sich gesetzlich vorschreiben zu lassen, ob sie an diesem Tag feiern oder nicht.

Allen voran die Gastronomen haben wenig Verständnis für die Einschränkungen, auch in Bonn. "Ich halte die Verbote für einen Eingriff in die Freiheit des Bürgers", sagt Uli Mader, der die Diskotheken Carpe Noctem und Nachtschicht betreibt. "Der Freitag ist für uns immer ein Premiumtag, an dem wir viel Umsatz machen. So muss ich meine Läden schließen", sagt Mader, für den das alles "völlig ungerecht und inakzeptabel ist".

Ähnlich argumentiert Ragnar Fleischmann, der in der Altstadt das Nyx und die Bar Ludwig betreibt. Letztere bleibt morgen geschlossen, im Nyx läuft Musik auf Zimmerlautstärke. "Die Verbote an Karfreitag haben sich überlebt", sagt Fleischmann. "Gerade in der Bonner Altstadt, wo nicht mehr viele Menschen gläubig sind. Da wollen viele weggehen und sind in Feierstimmung. Die wollen keine Ruhe." Auch er bekomme die Auswirkungen des Karfreitags vor allem durch den niedrigeren Umsatz zu spüren.

Eckart Wüster, Superintendent der evangelischen Kirche in Bonn, hat sogar Verständnis für die Kritiker: "Ob man das über Verbote regeln muss, darüber lässt sich streiten, denn Verbote überzeugen niemanden." Doch Wüster wünscht sich grundsätzlich eine höhere Akzeptanz: "Eine sehr große Gruppe in unserer Gesellschaft möchte diesen Tag betonen und in Ruhe begehen. Ich werbe dafür, dieses für einen Tag auszuhalten, denn wir brauchen Ruhepole."

Die Stadt hat unterdessen daran appelliert, die Verbote an Karfreitag zu beachten und Kontrollen angekündigt. Bei Verstößen würden Veranstaltungen abgebrochen. Zudem drohe ein hohes Bußgeld. Gastronom Mader ärgert auch das: "Es ist jedes Jahr dasselbe. Leider gibt es überhaupt keinen Verhandlungsspielraum." Wer also ungestraft tanzen will, muss das in den eigenen vier Wänden tun.

Die Gesetzeslage

Nach dem Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. April 1989 fällt der Karfreitag, ebenso wie der Volkstrauertag, Allerheiligen und der Totensonntag unter die sogenannten stillen Feiertage. Außerhalb privater Wohnungen dürfen keine heiteren Veranstaltungen stattfinden, und das bis Samstagmorgen um 6 Uhr. Unter das Verbot fallen auch Märkte, Sportveranstaltungen, Volksfeste, der Betrieb von Spielhallen und gewerbliche Annahme von Wetten.

Theater- und Musikveranstaltungen sind nur dann erlaubt, wenn sie dem besonderen Charakter des Feiertages angemessen sind, das gleiche gilt für Filmvorführungen außerhalb privater Wohnungen. Am Gründonnerstag sind bis 24 Uhr öffentliche Veranstaltungen erlaubt, allerdings ist öffentlicher Tanz ab 18 Uhr nicht mehr gestattet.

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