Haus am Müllestumpe Anklage: 19-Jähriger tötete Behinderten aus Mordlust

BONN · Er hatte schon lange Tötungsfantasien, und am 24. April setzte er sie in die Tat um: Der damals 18-Jährige ging zum Haus am Müllestumpe, klingelte an einer Wohnung, in der Behinderte und Nicht-Behinderte gemeinsam leben, und erstach einen 30-jährigen Bewohner mit Down Syndrom.

 Im Haus Müllestumpe wurde im April 2015 ein 30-Jähriger getötet.

Im Haus Müllestumpe wurde im April 2015 ein 30-Jähriger getötet.

Foto: Volker Lannert

Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt und klagt den mittlerweile 19-Jährigen nun an. Wie Behördensprecherin Monika Volkhausen mitteilte, wirft die Anklage dem Heranwachsenden nun nicht nur Mord aus Heimtücke und Mordlust vor, sondern zudem gefährliche Körperverletzung. Denn er soll schon tags zuvor in seiner Wohnung in Auerberg mit einem Luftgewehr aus dem Fenster auf einen Nachbarn geschossen und den 26-Jährigen am Arm getroffen haben.

Die Polizei nahm ihn mit und ließen ihn wieder laufen, nachdem er beteuert hatte, er habe den Mann versehentlich getroffen. Zu dem Zeitpunkt hatte er laut Anklage zwei Promille. Und bereits bei dieser Tat soll er Tötungsfantasien gehabt haben.

Seine Fantasien, einmal einen Menschen mit einer Axt zu töten, sollen sich am nächsten Tag laut Volkhausen so gesteigert haben, dass er beschloss, sie umzusetzen. Und weil er keine Axt hatte, soll er gegen 23 Uhr mit einem langen Messer am Haus am Müllestumpe, wo er mit Freunden schon einmal zu Besuch gewesen war, an der Wohnung geklingelt haben. Als ihm der 30-Jährige öffnete und ihn bat, wieder zu gehen, stach er laut Anklage wieder und wieder zu. Neun Mal wurde der 30-Jährige in Gesicht, Hals und Oberkörper getroffen.

Seine Schreie alarmierten einen Nachbarn, und als der zu Hilfe eilte, soll der Täter die Hände hochgehalten, "Entschuldigung" gesagt haben und dann geflüchtet sein. Der 30-Jährige hatte so viel Blut verloren, dass ihn auch eine Notoperation nicht mehr retten konnte. Er starb im Krankenhaus.

Den 18-Jährigen nahmen Polizisten noch in der Nacht fest. Er hatte sich bei der Attacke selbst verletzt, und eine Spur aus Bluttropfen führte die Beamten zu seiner Wohnung. Dort fanden die Ermittler laut Volkhausen seine blutige Kleidung und in seinem Computer Hinweise, dass er vor der Tat im Internet nach Killern in den USA gesucht hatte. Gegenüber den Beamten, die ihn festnahmen, gab der junge Mann zunächst vor, kein Deutsch zu verstehen. Wie sich herausstellte, hatte er wieder getrunken: Eine Messung ergab 1,8 Promille.

Laut Volkhausen entwickelte der bisher nicht Vorbestrafte bereits während seiner Zeit bei der Bundeswehr Gewalt- und Tötungsfantasien, die er auch gegenüber einem Freund erwähnt haben soll. Diesem Freund soll er vor der Festnahme die Tat am Telefon auch gestanden haben.

Seit dem 25. April sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft in Wuppertal und bestreitet die Tat. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch sicher, dass sie ihm den Mord nachweisen kann. Wie Sprecherin Volkhausen erklärte, ist ein psychiatrischer Sachverständiger mit der Begutachtung des 19-Jährigen beauftragt worden. Der Heranwachsende muss sich demnächst vor dem Jugendschwurgericht verantworten. Ihm droht die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren für Mord.

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