Angeklagter gesteht brutale Vergewaltigung 61-Jährigem droht Sicherheitsverwahrung

BONN · Er hat bereits im Gefängnis gesessen, weil er eine Ex-Freundin vergewaltigt hat. Jetzt droht dem 61-Jährigen die Sicherungsverwahrung, weil er es erneut getan hat. Vor dem Landgericht gestand der Mann am Mittwoch, eine 62-jährige Bonnerin ebenfalls vergewaltigt zu haben.

 Jetzt droht dem 61-Jährigen die Sicherungsverwahrung.

Jetzt droht dem 61-Jährigen die Sicherungsverwahrung.

Foto: Symbolfoto: dpa

Bei der ersten Tat 2006 hatte sich das Opfer von dem Troisdorfer getrennt. Damals hatte er ein klärendes Gespräch führen wollen. Dann war er jedoch mit der Frau in die Wahner Heide gefahren, wo es zu der Vergewaltigung kam. Im Oktober vergangenen Jahres fuhr der 61-Jährige nach Bonn. Er wollte ein "klärendes Gespräch", da die Frau sich offenbar von ihm trennen wollte. Diesmal dauerte das Martyrium für das Opfer länger: Fast drei Tage lang soll der Angeklagte die Bonnerin zunächst in ihrer Wohnung und später in Troisdorf mehrfach vergewaltigt haben.

Verteidiger Charly Heydenreich erklärte am Mittwoch: "Er ist sich bewusst, dass er schwere Schuld auf sich geladen hat." Sein Mandant wisse, "dass er ihr etwas angetan hat, das nicht wieder gutzumachen ist. In objektiver Hinsicht treffen sämtliche Angaben von ihr zu." Von dem 61-Jährigen wurde eingeräumt, dass er der Frau immer wieder mit einem Messer gedroht habe. Zudem drohte er laut Anklage damit, ihren Angehörigen etwas anzutun, falls sie zur Polizei gehe.

Doch eine Freundin konnte das Opfer überreden, Anzeige zu erstatten. Daraufhin wanderte der Troisdorfer in Untersuchungshaft - wo er kurz vor Prozessbeginn versuchte, sich zu erhängen. Allerdings wurde er noch rechtzeitig von Vollzugsbeamten gefunden. "Er hat versucht, dem Ganzen zu entfliehen", sagte Heydenreich. Laut dem Verteidiger wollte der 61-Jährige sich und seiner Ex-Freundin ein Aufeinandertreffen vor Gericht ersparen.

In dem Verfahren wird es nun hauptsächlich um die Frage gehen, ob das Gericht eine Sicherungsverwahrung anordnen muss. Für die erste Vergewaltigung hatte das Siegburger Amtsgericht den Troisdorfer zu drei Jahren Haft verurteilt. Besonders wichtig für die Frage der Sicherungsverwahrung dürfte das psychiatrische Gutachten werden. Der Prozess wird mit der Vernehmung des Opfers fortgesetzt.

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