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Reuterstraße Bonn
Feuerwehr fängt Schlange - im dritten Versuch
Von Axel Vogel
BONN. Nach dem dritten Versuch klappte es Montagnachmittag endlich, den exotischen Besucher dingfest zu machen: Unter dem Holzboden eines Balkons an der Reuterstraße gelang es der Feuerwehr, jene herrenlose Schlange einzufangen, die hier schon am Samstag für Aufregung gesorgt hatte.
Das teilte Feuerwehrsprecher Albert Lehmann mit. Bei dem Tier handelt es womöglich um eine australische Sandnatter. Ob diese giftig ist, war vorerst nicht zu klären. Das Reptil ist derweil im Königswinterer Reptilienzoo untergekommen.
Ganz offensichtlich pudelwohl fühlte sich das etwa einen Meter lange Tier auf dem Balkon im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses an der Reuterstraße. Nachdem der Mieter das Reptil bereits am Samstag auf seinem Balkon gesichtet, fotografiert und der Feuerwehr gemeldet hatte, musste am Montag erneut Hauptbrandmeister Michael Ladwig mit dem Tierrettungswagen ausrücken.
Kurz nach der Alarmierung machte sich Ladwig, Tierrettungsexperte bei der Bonner Feuerwehr, mit einem speziell für solche Einsätze ausgerüsteten Einsatzfahrzeug auf den Weg in Richtung Kessenich. Transportboxen gehören ebenso zur Ausrüstung wie Fanghaken. Ladwig bekam die Schlange zwar erst nicht zu sehen, bestätigte aber: „Hinter einem Brennholzstapel haben wir frischen Schlangenkot gefunden. Der war noch feucht.“
Von dem Reptil, das man zunächst anhand des vom Mieter geschossenen Fotos als indischen Python identifiziert hatte, fehlte jede Spur. Woher die Schlange kommt und wem sie gehört, blieb ebenfalls die große Frage, die auch gestern nicht geklärt werden konnte. Gerade als die Feuerwehr schon wieder abrücken wollte, tauchte die Schlange wieder auf: Das Tier lugte durch den Holzboden, so Lehmann. Daraufhin öffnete die Feuerwehr den ganzen Boden, bis die Schlange eingefangen werden konnte.
In NRW gibt es, anders als in anderen Bundesländern, keine Verbotsvorschriften gegen die Haltung von Schlangen und Spinnen, selbst wenn sie giftig sind“, sagt Isabel Klotz, Mitarbeiter des Presseamtes der Stadt Bonn. Eine Handhabe habe man allenfalls dann, wenn Gefahr im Verzuge ist, und zwar sowohl für Menschen wie für die Tiere.
Artikel vom 27.08.2012
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