LEG-Entscheidung Enttäuschung für Katzenliebhaberin

NEU-VILICH · Beate Steimel ist enttäuscht: Seit einem Jahr wohnt die schwerbehinderte Frau in der Anlage für betreutes Wohnen in der Maria-Montessori-Allee. Bereits vor dem Einzug hatte sie eine Genehmigung zur Haltung ihrer beiden Katzen und zur Anbringung eines sogenannten Katzenschutznetzes bei der Wohnungsgesellschaft LEG beantragt.

 Das Katzengitter muss die LEG-Mieterin Beate Steimel nach dem Gerichtsbeschluss nun abbauen.

Das Katzengitter muss die LEG-Mieterin Beate Steimel nach dem Gerichtsbeschluss nun abbauen.

Foto: Leif Kubik

Erstere wurde ihr gewährt, die Anbringung des Netzes lehnte man bei der LEG jedoch von Anfang an ab. Das hielt die 51-Jährige, die als Betreuerin für Demenzkranke arbeitet, jedoch nicht davon ab, das Gitter dennoch gleich nach ihrem Einzug anzubringen: "Das bin ich meinen Katzen einfach schuldig", erklärt sie und beruft sich auch auf die Meinung ihres Tierarztes. "Das ist sonst einfach zu gefährlich für die Tiere", findet sie.

Das war für die LEG allerdings kein Grund das Netz zu genehmigen: "Bereits vor ihrem Einzug haben wir Frau Steimel darüber informiert, dass sie kein Katzengitter am Balkon anbringen darf. Wir haben uns dafür engagiert, eine einvernehmliche Lösung zu finden und Frau Steimel unter anderem verschiedene bauliche Möglichkeiten vorgeschlagen", erläutert Mischa Lenz von der Presseabteilung der Gesellschaft.

Der Deutsche Mieterbund unterstützte Steimel genauso wie der Bonner Landtagsabgeordnete Bernhard von Grünberg vergeblich dabei, vorab eine Genehmigung zu erreichen. Nach dem Einzug gab es einen weiteren Vermittlungsversuch: Werner Esser vom Mieterbund setzte sich bei einer gemeinsamen Begehung mit Steimel und einem Vertreter des LEG-Mieterservice für eine pragmatische Lösung ein.

"Wir hatten vereinbart, dass eine maximal brüstungshohe Acryl-glasverkleidung oder alternativ ein niedrigeres und nach innen abknickendes Schutznetz von der LEG genehmigt würden", so Esser. Steimel wollte den Vorschlag überdenken und mit ihrem Tierarzt besprechen, ging dann jedoch nicht darauf ein.

"Das konnte ich nicht akzeptieren. Mein Tierarzt hat mir gesagt, dass ich dann auch gleich komplett auf Schutzmaßnahmen verzichten könne - das sei wirkungslos", begründet sie ihr Vorgehen und beließ das Netz auf dem Balkon.

Es kam, wie es kommen musste: Im vergangenen Dezember reichte die LEG Klage ein und verlangte den Abbau. Dem hat das Gericht nun entsprochen und Beate Steimel muss das Gitter bis Ende des Monats entfernen: "Sonst muss ich ausziehen, hat mir die LEG gedroht."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort