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Kommentar
Spielregeln festlegen
Von Holger Willcke
Peter Gürtler ist anscheinend altersweise geworden. Attackierte er früher Stadt und Anlieger mit Vorwürfen, Beschimpfungen und Protestplakaten, trat er jetzt fast schon großväterlich im Rathaus auf.
Mit leicht gebrochener Stimme warb Gürtler um Vertrauen für sein Bauvorhaben im Büchelgarten. Seine Wohnhäuser seien nett anzusehen und würden das Wohnumfeld aufwerten. Er versprach sogar, den alten Nussbaum retten zu wollen. Taktik oder Sinneswandel?
Es geht um 24 Wohneinheiten, um etwa 60 neue Anwohner - um mehr nicht. Dass deshalb jetzt zum wiederholten Male die Planungsinhalte für die Bebauung des emotional heftig umkämpften Geländes geändert werden sollen, mutet fragwürdig an. Generationen von Verwaltungsfachleuten schlagen sich seit 1975 mit dem Bebauungsplan rum, der Steuerzahler blecht.
Der dritte Anlauf des Architekten muss endlich zum Ziel führen, Wohnraum wird in Bonn dringend benötigt. Allerdings sind Politik und Verwaltung vorgewarnt. Gürtler eilt nach Aussagen der seit Jahren recherchierenden Nachbarschaft der Ruf eines umstrittenen Investors voraus.
Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bietet aber alle rechtlichen Möglichkeiten, den Bauherren an die Kandare zu nehmen. Volumen und Stil der Häuser können punktgenau definiert werden. Vertragsbruch wird mit Geldstrafe geahndet. Darauf müssen die Nachbarn vertrauen, denn letztlich hat Gürtler wegen des geltenden Planungsrechts Anspruch auf die Bebauung.
Artikel vom 24.05.2012
Stadtbezirk Beuel
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