OVG Münster-Urteil "An der Post"-Anlieger müssen Erschließungskosten bezahlen

OBERKASSEL · 13 Anlieger der Straße "An der Post" in Oberkassel warten gespannt auf ihre städtischen Gebührenbescheide. Sie sollen die Kosten für den Ausbau der Stichstraße und des Wendehammers in Höhe von 280.000 Euro alleine bezahlen. So hat jetzt jedenfalls das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden.

 Sind fassungslos wegen des OVG-Urteils: (von links) Maren Pollmann-Klein, Stephan Klein und Ulrike Deppe vor der Wohnanlage am Ende der Straße "An der Post".

Sind fassungslos wegen des OVG-Urteils: (von links) Maren Pollmann-Klein, Stephan Klein und Ulrike Deppe vor der Wohnanlage am Ende der Straße "An der Post".

Foto: Max Malsch

In dem Streitfall ging es darum, ob die Wohnanlage, die auf dem Gelände der ehemaligen Carl-Schurz-Schule errichtet worden ist, ebenfalls über die Straße "An der Post" erschlossen wird oder nicht. Die Stadt Bonn vertrat damals und vertritt heute noch die Meinung, dass nur die 13 Anlieger zahlen müssen. In einer Mitteilungsvorlage zur jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel, teilte die Stadt mit, dass die Erschließungsbeiträge nach dem OVG-Urteil jetzt noch einmal neu berechnet und die Bescheide noch in diesem Jahr an die Grundstückseigentümer versendet werden.

"Wir warten erst einmal ab, bis wir die Bescheide erhalten haben", sagte Anliegerin Maren Pollmann-Klein dem GA. Je nachdem, wie hoch die Beiträge ausfallen würden, werde man erneut vor Gericht ziehen und gegen die Bescheide Einspruch einlegen. "Es geht wahrscheinlich um eine Verdoppelung der Beiträge.

Die 13 Anlieger müssen nach unserer Überzeugung je nach Grundstücksgröße zwischen 3000 und 10.000 Euro bezahlen. Jetzt rechnen wir mit Beiträgen zwischen 6000 und 20.000 Euro", sagte Anliegerin Ulrike Deppe. Und sie begründet den Anstieg mit folgenden Zahlen: Von der Erschließungsanlage werden 13 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 5600 Quadratmetern erschlossen. Das strittige 14. Grundstück hat eine Gesamtfläche von 4300 Quadratmeter und ist zudem dreieinhalbgeschossig bebaut, so dass der Anteil des ehemaligen Schulgrundstücks nach Ansicht der Nachbarn knapp die Hälfte für die Berechnung der Erschließungsbeiträge ausmacht.

"Der Streit dauert nun seit 2008 an. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Der Stadt könnte eigentlich egal sein, von wem sie die 280.000 Euro erhält, weil sie das Geld sowieso bekommt. Es dreht sich alles um die Frage, auf wie viele Parteien die Summe verteilt wird", sagte Stephan Klein. Bedauerlich sei, dass sich durch den Verkauf eines kleineren Grundstücks am Ende der Straße die damalige Ausgangssituation für die Berechnung der Gebühren heute völlig verändert habe, so die Nachbarn.

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