Neubaugebiet in Beuel Unternehmer fühlt sich übergangen

BEUEL · Noch bevor der erste Spatenstich im neuen Wohn- und Gewerbegebiet "Am Mühlenbach" erfolgt ist, hat sich die Obere Bauaufsicht der Bezirksregierung Köln in das von der Stadt Bonn und der NRW.Urban durchgeführte Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren eingeschaltet.

Die Aufsichtsbehörde hat bei der Stadt Bonn eine Stellungnahme zum Ablauf der Verfahren angefordert, weil ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde eines unberücksichtigten Kaufinteressenten vorliegt. Mario Lehmann, Geschäftsführer der Firma top-wash-Waschstraßenbetriebs GmbH, fühlt sich sowohl von der Stadt Bonn als auch von NRW.Urban, die im Auftrag der Bundesstadt die Vermarktung des städtischen Geländes treuhänderisch abwickelt, hintergangen: "Seit 2006 ist der Stadt bekannt, dass ich nach einem geeigneten Grundstück für einen Waschanlagenbetrieb in Beuel suche. Ich habe viele Gespräche mit nahezu allen zuständigen Personen geführt.

Trotzdem habe ich für dieses Grundstück eine Absage erhalten. Ich bin sprachlos und habe die Vermutung, dass hinter den Kulissen gemauschelt worden ist", sagte Lehmann in einem Gespräch mit dem GA. Anfänglich habe man ihm signalisiert, dass seine beabsichtigte Nutzung des Geländes an der B 56 nicht zulässig sei, weil der Flächenbedarf zu groß und die zu erwartende Lärmemission zu hoch sei. Lehmann, der seit 28 Jahren eine Waschanlage in Pützchen und seit fünf Jahren eine in Dransdorf betreibt, hat wegen des "undurchsichtigen Verfahrens" die Anwaltskanzlei Busse & Miesen in Bonn eingeschaltet. "Das lasse ich mir nicht gefallen. Ich habe genug Anhaltspunkte, dass hinter dieser Angelegenheit eine Klüngelei steckt, weil ein direkter Konkurrent von mir den Zuschlag erhalten soll."

In dem Anwaltsschreiben an die Bezirksregierung heißt es, dass der Verdacht besteht, "dass einem Konkurrenten unter rechtswidriger Inanspruchnahme des Befreiungsinstruments ein Wettbewerbsvorteil gewährt wird". Auf die Vorwürfe Lehmanns reagierte die zuständige Abteilungsleiterin bei NRW.Urban, Jutta Strubelt: "Herr Lehmann hat die Bewerbungsfrist überschritten. Alle Bewerber, die rechtzeitig ihre Unterlagen eingereicht haben, wurden von uns im Verfahren berücksichtigt." Dazu Lehmann: "Ich habe diese Unterlagen gar nicht angefordert, sondern habe mich nach dem Hinweis aus der Stadtverwaltung formlos beworben. Mein Gesprächspartner bei der Stadt hat mir nachträglich versichert, dass es keine Bewerbungsfrist gab." Die Stadt Bonn wollte sich gestern dazu nicht äußern, weil das Schreiben der Bezirksregierung noch nicht vorliegen würde.

Parallel zu dem Streit zwischen Lehmann, NRW.Urban und der Stadt gibt es noch ein zweites Verfahren. Anlieger aus dem benachbarten reinen Wohngebiet an der Siegburger Straße haben den Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtags eingeschaltet und Einspruch gegen die geplante Verlagerung der Tankstelle Scherer aus dem Pützchener Ortskern in das Gewerbegebiet eingelegt. Sowohl die Stadt als auch NRW.Urban haben allerdings keine Bedenken dagegen, sofern ein Lärmgutachten erbracht wird. Laut Thomas Scherer wird das Gutachten in den nächsten Tagen bei der Stadt eingereicht. Ihm liegt vorbehaltlich der Entscheidung zur Lärmfrage eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vor. Der für den heutigen Mittwoch anberaumte Ortstermin des Petitionsausschusses wurde vertagt, weil der Landtag die Entscheidung über das Lärmgutachten abwarten will. Die Stadt wurde aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Streit abzugeben.

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