Siegfried-Leopold-Straße Laden und Rechtsstreit sind offen

BEUEL · Heute um 7 Uhr wird der neue Rewe-Markt in der Friedrich-Breuer-Straße eröffnet. Das Lebensmittelgeschäft befindet sich in dem Haus, um das sich seit mehr als zwei Jahren ein Streit zwischen dem Investor, der Immobilien Concept Grundbesitz GmbH und Co. KG mit Sitz in Beuel, der Stadt Bonn und einigen Anliegern rankt.

 Der bekannte Karikaturist Gerhard Mester hat den Streit in Beuel mit spitzer Feder gezeichnet und "David gegen Goliath" genannt.

Der bekannte Karikaturist Gerhard Mester hat den Streit in Beuel mit spitzer Feder gezeichnet und "David gegen Goliath" genannt.

Foto: Gerhard Mester

Eigentlich sollte heute auch das aus dem Streit resultierende Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster stattfindet. Das Hauptsacheverfahren wurde aber am Montag abgesagt, weil die Stadt vom Investor noch spät eingereichte Nachträge zur Baugenehmigung prüfen muss. Ein neuer Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Eva Lückerath, die direkte Anliegerin in der Siegfried-Leopold-Straße (auf der Rückseite des Geschäftshauses), hatte die Stadt Bonn im Oktober 2012 verklagt. Ihrer Meinung nach, hätte das Bauvorhaben in dieser Form nicht genehmigt werden dürfen.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln gewann sie den Prozess im April 2013 und erreichte einen Baustopp. Der Richter entschied damals, dass die Baugenehmigung rechtswidrig sei, weil der geräuschintensive Anlieferungsverkehr über die Siegfried-Leopold-Straße in der Baugenehmigung nicht konkret genug beschrieben worden sei.

Zudem sei das im Baugenehmigungsverfahren vom Bauherrn vorgelegte Schallschutzgutachten hinsichtlich der von der Tiefgarageneinfahrt ausgehenden Belastungen nicht tragfähig. Dem Gutachten sei nicht hinreichend zu entnehmen, mit welchen Belastungen die Klägerin Eva Lückerath durch die Nutzung der Tiefgarage tatsächlich zu rechnen habe. "Die Nachbarn haben ein Anrecht darauf, in der Baugenehmigung zu erfahren, welche Lärmbelastung auf sie zukommt", so Richter Raimund Schommertz damals.

Gegen das Urteil legte der Bauherr Widerspruch vor dem OVG ein und gewann im August 2013 im Eilverfahren. Seitdem wird gebaut, seitdem hat es aber noch keine Sitzung des OVG im Hauptsacheverfahren gegeben. Lückerath ist enttäuscht: "Ich fühle mich nicht fair behandelt. Mir sind hohe Gutachter- und Anwaltskosten entstanden, auf denen ich wohl sitzen bleibe."

Außerdem, so Lückerath, sind durch den Neubau an ihrem Haus Schäden entstanden, die zum Teil bis heute nicht beseitigt worden sind. Wolfgang Hürter (SPD), der 2012 zum Zeitpunkt der politischen Entscheidung Bezirksbürgermeister in Beuel war, sagte: "Ich habe im Nachhinein kein gutes Gefühl. Wir haben damals gepennt und nicht richtig aufgepasst. Wir hätten einschreiten und vermitteln müssen." Hürter ist seit Monaten Schirmherr einer Geldsammelaktion zugunsten der Klägerin, damit die Kosten abgefedert werden können.

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