Beueler bekam Post von der Polizei Knöllchen lag im E-Postfach

BONN · Seit April verschickt die Polizei Verwarnungen auch digital. Die Empfänger müssen selbstständig nachschauen.

 Mit diesem Plakat warb die Post im November 2010 für den elektronischen Briefverkehr.

Mit diesem Plakat warb die Post im November 2010 für den elektronischen Briefverkehr.

Foto: dpa

Ein GA-Leser (Name ist der Redaktion bekannt) traute seinen Augen nicht, als er zufällig auf eine Kurznachricht der Post reagierte und sein E-Postfach kontrollierte. Er hatte einen elektronischen Brief von der Polizei erhalten. Eine schriftliche Verwarnung wegen eines Verkehrsdeliktes - 15 Euro Strafe. "Eigentlich reagiere ich gar nicht auf diese SMS. Meistens landen in diesem Fach nur Nachrichten von der Post, was es wieder für neue Angebote gibt", sagt der Beueler. "Das letzte Mal habe ich im Herbst 2013 nachgeschaut."

Der E-Brief - er verspricht höchste Datensicherheit und schnelle Abwicklung. Seit genau fünf Jahren bietet die Deutsche Post den digitalen Brief ihren Kunden zu denselben Konditionen wie die normale Briefzustellung an. Amtliche Schreiben, Rechnungen oder private Briefe - durch ein spezielles Verschlüsselungsprotokoll werden vertrauliche Dokumente digital sicher verschickt.

2014 verzeichnete das Bonner Unternehmen einen Gewinn von 300 Millionen Euro aus dem digitalen Briefverkehr. Kunden sind Behörden, Unternehmen und Privatpersonen. "Der Vorteil ist, jeder Mensch ist erreichbar. Hat er kein elektronisches Postfach, erreicht ihn der Brief ausgedruckt, auf normalem Weg. Ist der Kunde aber im Besitz eines Postfachs, erhält er den Brief digital", sagt Post-Pressesprecher Alexander Edenhofer.

Den GA-Leser hätte das Schreiben fast nie erreicht. Bereits 2010 hat er das sichere Postfach eröffnet. Seitdem erhielt der Beueler regelmäßig E-Briefe, doch das Interesse ging schnell verloren. "Ich kenne nur wenige Menschen, die über ein solches Postfach verfügen. Eigentlich habe ich gar keine Verwendung dafür."

Das Postfach geriet in Vergessenheit, die Kurznachrichten ignorierte er. Bis zur jüngsten SMS. "Ich frage mich, wie die Polizei an meine E-Post-Adresse gekommen ist", so der Beueler. "Wenn die Polizei Bonn E-Post-Nutzer ist, kann Sie grundsätzlich jeden anschreiben. Wir prüfen dann intern, ob der Empfänger über ein E-Post-Konto verfügt und leiten diesen in dem Fall dann digital weiter", sagt Edenhofer. "Dabei geben wir aber keine Daten an den Sendenden. Die Polizei hat also nicht die Adresse unseres Kunden erhalten."

Seit April dieses Jahres verschickt die Polizei über einen Partner der Post schriftliche Verwarnungen per E-Post. "Ich frage mich, was passiert wäre, wenn ich die Mail nicht zufällig geöffnet hätte", sagt der Beueler.

"Laut AGB der Post verpflichtet sich der User eines E-Post-Fachs, werktäglich dort hineinzuschauen. Das verhält sich ähnlich wie mit einem normalen Postfach", sagt eine Polizeisprecherin. "Sollte auf die schriftliche Verwarnung nicht fristgerecht reagiert werden, gibt es ein Bußgeldverfahren." Möglicherweise auch per E-Post. Ob das den GA-Leser erreicht hätte, ist fraglich. Er sagt nun: "Ich werde das Postfach weiterhin behalten. Man weiß ja nicht, wie die Entwicklung damit ist."

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