Landschaftsschutzgebiet am Rheinufer Streit um Zufahrtsgenehmigung für Neubau in Beuel

Schwarzrheindorf · Die Stadt Bonn hat einen Grundstückseigentümer verpflichtet, für 16 Monate eine Teilfläche für die Bebauung des angrenzenden Areals im Landschaftsschutzgebiet am Rheinufer abzutreten. Der will sich dagegen wehren.

 Blick vom Rheindamm auf die Landschaftsschutzwiese und die angrenzende Bebauung an der Hundeshagenstraße. Das linke Haus wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Damit das dahinterliegende Haus (rechtes Foto) erreicht werden kann, wurde von der Stadt eine Zufahrt über die Wiese genehmigt.

Blick vom Rheindamm auf die Landschaftsschutzwiese und die angrenzende Bebauung an der Hundeshagenstraße. Das linke Haus wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Damit das dahinterliegende Haus (rechtes Foto) erreicht werden kann, wurde von der Stadt eine Zufahrt über die Wiese genehmigt.

Foto: Holger Willcke

Die sattgrüne Wiese hinter dem Hochwasserschutzdamm bietet einen freien Blick auf die Doppelkirche. Die fast 11 000 Quadratmeter große Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Eigentümer Karl-Georg Palm ist deshalb jegliche Nutzung untersagt. An diesen Zustand hat sich der Rentner eigentlich gewöhnt, obwohl direkt angrenzend Wohnhäuser gebaut werden durften.

Seit Monaten ist der innere Frieden Palms jedoch empfindlich gestört. Er ärgert sich maßlos darüber, dass er demnächst einen Grundstücksstreifen von seiner Wiese temporär abtreten muss, damit auf dem Nachbargrundstück gebaut werden kann.

Gegen das Bauvorhaben hat Palm an sich nichts, aber als „unverschämt“ wertet er die städtische Auflage, dass er auf seinem im Landschaftsschutz liegenden Grünland einer Zufahrt sowie einer Lagerfläche und Arbeitsraum für die Baustelle zustimmen muss. Grund: Die Stadt Bonn hat dem Eigentümer des Nachbargrundstücks erlaubt, ein Bestandsgebäude an der Hundeshagenstraße 13 abzureißen und einen Neubau mit neun Wohneinheiten zu errichten.

„Ich soll für den Zeitraum von 16 Monaten einen 12,50 Meter breiten und 48 Meter langen Streifen abtreten. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich werde versuchen, mich dagegen zu wehren“, sagte Palm dem GA. Allerdings sehen seine Chancen auf Erfolg eher schlecht aus.

Landschaftsschutzgebiet wird Lagerplatz für Erdaushub

Die Stadt Bonn beruft sich darauf, dass solche Ausnahmegenehmigungen den gesetzlichen Vorgaben und der üblichen Praxis entsprechen. Außerdem hat die Fachverwaltung den Naturschutzbeirat eingeschaltet, der ebenfalls der landschaftsrechtlichen Befreiung für einen begrenzten Zeitraum von 16 Monaten zugestimmt hat.

Die Verwaltung erklärte hierzu: „Die Baustelle wird nicht von der im Landschaftsschutzgebiet liegenden Wiesenfläche, das heißt der temporären Zufahrt, beschickt, sondern von der Hundeshagenstraße aus.“

Somit handele es sich nicht um eine Baustraße, sondern ausschließlich um eine Zufahrt für das Hausgrundstück Hundeshagenstraße 9 . Das Wohnhaus Hundeshagenstraße 9 wird bisher über eine Zufahrt – mittels Baulast – erschlossen, die über das Grundstück Hundeshagenstraße 9 verläuft und durch die Baumaßnahme über einen Zeitraum von 16 Monaten entfällt. Die temporäre Zufahrt ist gemäß der erteilten Befreiung fünf Meter breit und wird ausschließlich mit Schotter befestigt, der anschließend wieder beseitigt wird.“

Weiter wurden entlang der temporären Zufahrt im Landschaftsschutzgebiet die ebenfalls temporäre Lagerung von Erdaushub gestattet sowie ein Arbeitsraum von drei Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze – zum Bau der Tiefgarage. Der Arbeitsraum sowie die Zufahrt über die Wiesenfläche sind laut Bauordnungsamt für die Durchführung der Baumaßnahme zwingend erforderlich. Darüber sei Palm von der Stadt informiert worden, erklärte eine Mitarbeiterin des Presseamts.

In dem Schreiben klärt die Stadt Bonn Karl-Georg Palm darüber auf, dass er gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben kann. Ob Palm vor Gericht geht, hat er noch nicht entschieden.

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