Rechtsstreit Siegfried-Leopold-Straße Stadt wartet bis zum Gerichtsurteil

Beuel · Die Stadt Bonn wird mit der Entscheidung über den zweiten Bauantrag für das geplante Wohn- und Geschäftshaus in der Siegfried-Leopold-Straße so lange warten, bis das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster über den dort anhängigen Rechtsstreit entschieden hat.

Das haben am Mittwochnachmittag Willi Dormagen, Leiter des städtischen Bauordnungsamts, und seine Stellvertreterin, Sigrun Scharf, im Unterausschuss Bauplanung mitgeteilt.

Auf Grund eines Dringlichkeitsantrags von CDU und Grünen nahmen beide umfangreich Stellung zu den Auseinandersetzungen um das umstrittene Bauvorhaben eines Beueler Investors. Die Politiker wollten wissen, ob die Verwaltung Fristen bei dem neuerlichen Bauantrag einhalten muss oder ob die Stadt bis zur Entscheidung des OVG warten kann.

Dazu sagte Dormagen: "Wir liegen voll in den Fristen und werden abwarten." Er ließ erstmalig öffentlich durchblicken, dass der zweite Bauantrag sich kaum vom ersten Bauantrag unterscheiden würde. Es gebe nur leichte, irrelevante Abänderungen, die die Lieferzeiten für den geplanten Rewe-Markt betreffen würden.

Zur Erinnerung: Eine Nachbarin hatte gegen die erste Baugenehmigung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt und einen sofortigen Baustopp erzielt. Daraufhin legte der Investor Einspruch am OVG Münster ein. Nach Informationen des General-Anzeigers beginnen voraussichtlich heute in Münster die Beratungen zu dem verhängten Baustopp. Anschließend wird das OVG über die Zulassung der Berufung im Hauptsacheverfahren entscheiden.

Dieter Schaper (SPD) bezeichnete den gesamten, monatelangen Streit schädlich für die Stadt Bonn, den Investor und die Nachbarn: "Das alles hätte nicht sein müssen, wenn die Kommunikation von Anfang an besser gewesen wäre.

Das muss uns für die Zukunft eine Lehre sein." Dormagen widersprach: "Ich habe frühzeitig die Politiker im Rathaus Beuel über das Bauprojekt informiert. Da gab es keinen Widerspruch. Wir können als Stadt nicht jeden einzelnen Nachbarn in die Beratungen mit einbeziehen." Anlieferzeiten von 6 bis 15 Uhr stuften die Verwaltungsvertreter als durchaus üblich und unbedenklich ein.

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