Siegfried-Leopold-Straße Stadt Bonn verliert Rechtsstreit - Baugenehmigung ist ungültig

BEUEL · Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am Mittwoch die Baugenehmigung für das Wohn- und Geschäftshaus im Karree Siegfried-Leopold-Straße/Friedrich-Breuer-Straße (ehemaliger Kaiser's) aufgehoben.

Die 8. Kammer unter Vorsitz von Richter Raimund Schommertz stellte fest, dass die Baugenehmigung rechtswidrig sei, weil der geräuschintensive Anlieferungsverkehr über die Siegfried-Leopold-Straße in der Baugenehmigung nicht konkret genug beschrieben sei.

Zudem sei das im Baugenehmigungsverfahren vom Bauherrn, der Immobilien Concept Grundbesitz GmbH und Co. KG mit Sitz in Beuel, vorgelegte Schallschutzgutachten hinsichtlich der von der Tiefgarageneinfahrt ausgehenden Belastungen nicht tragfähig.

Dem Gutachten sei nicht hinreichend zu entnehmen, mit welchen Belastungen die Klägerin Eva Lückerath durch die Nutzung der Tiefgarage tatsächlich zu rechnen habe. "Die Nachbarn haben ein Anrecht darauf in der Baugenehmigung zu erfahren, welche Lärmbelastung auf sie zukommt", so der Richter.

Der Klage von Petra Stockamp, ebenfalls einer Nachbarin, wurde nicht entsprochen. Da sie weiter von dem Neubauvorhaben weg wohne, gelte für sie der Lärmaspekt nicht. Alle anderen Klagegründe wie Hochwassergefahr, Gebietserhaltungsanspruch und Unzumutbarkeit wurden von der Kammer nicht anerkannt.

Über den von Eva Lückerath gestellten Eilantrag für einen sofortigen Baustopp wird das VG in der kommenden Woche entscheiden. Den Grund dafür erklärte Richter Thomas Krämer, beim VG Köln zuständig für Pressearbeit: "Über den Eilantrag darf nicht öffentlich verhandelt werden." Grundsätzlich könne man davon ausgehen, dass das Gericht dem Eilantrag zustimmen und somit ein sofortiger Baustopp gelten werde, so Krämer zum GA.

Gegen das gestrige Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden. Ob der Bauherr einen Einspruch einlegen wird, konnte dessen Rechtsanwalt Kay Artur Pape gestern noch nicht sagen: "Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab. In der Zwischenzeit werden wir uns intensiv mit der Lärmproblematik beschäftigen."

Pape legte Wert darauf, dass das VG-Urteil auf keinem juristischen Problem, sondern auf einem Gutachterproblem basiere. "Wir werden bald eine Teilbaugenehmigung bei der Stadt beantragen, weil dringende Sicherungsarbeiten entlang der Friedrich-Breuer-Straßen keinen Aufschub dulden."

Das bestreitet Klägerin Eva Lückerath: "Der Häuser-Altbestand wurde bereits mit Stützen zwischen den Hauswänden gesichert. Das ist wieder ein Vorwand, um auf der Baustelle Fakten schaffen zu können." Dennoch freute sie sich über die Gerichtsentscheidung. Ihr Rechtsanwalt Giso Hellhammer-Hawig sagte: "Ich habe mit diesem Ausgang gerechnet, weil die Baugenehmigung viele Versäumnisse beinhaltet."

Die Verlierer-Seite war gestern geknickt. Architekt Nikolaus Decker sagte nach dem Urteil: "Das alles hat eine Eskalationsstufe erreicht, mit der niemand rechnen konnte. Wir müssen genau überlegen, was zu tun ist. Hier handelt es sich um siebenstellige Geldbeträge."

Für die Stadt Bonn erklärte Sprecher Marc Hoffmann: "Nach den Ausführungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung war das Urteil absehbar. Die Stadt wartet nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab. Über einen möglichen Baustopp wird die Stadt entscheiden, wenn die Entscheidung zum einstweiligen Rechtsschutz vorliegt und bewertet wurde."

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