Realschule Beuel Schülerin boykottiert Opernbesuch

BEUEL · Der von langer Hand geplante Besuch der Rockoper "Jesus Christ Superstar" hat in den vergangenen Tagen an der Realschule Beuel für Ärger und Wirbel gesorgt. Der Konflikt war entstanden, weil eine 16-jährige Schülerin ihre Teilnahme am Opernbesuch verweigert hatte. Um das Kräftemessen mit der Schulleitung zu gewinnen, versuchte das Mädchen, mit Hilfe ihrer Mutter die Klassenlehrerin und den Schulleiter von ihren religiösen Bedenken gegen die Inszenierung zu überzeugen. Die Familie gehört zu den Zeugen Jehovas, einer christlichen Glaubensgemeinschaft.

 "Jesus Christ Superstar" in der Bonner Oper: Die legendäre Rock-Oper von Andrew Lloyd Webber und Tim Rice erzählt die letzten sieben Tage im Leben des Jesus Christus, geschildert aus der Sicht seines Jüngers Judas Ischariot.

"Jesus Christ Superstar" in der Bonner Oper: Die legendäre Rock-Oper von Andrew Lloyd Webber und Tim Rice erzählt die letzten sieben Tage im Leben des Jesus Christus, geschildert aus der Sicht seines Jüngers Judas Ischariot.

Foto: Thilo Beu

Der Versuch ist misslungen, der Rektor bestand auf die Teilnahme an der schulischen Veranstaltung. Die 16-Jährige blieb konsequent und der Aufführung fern. Konsequenz: Im Klassenbuch steht jetzt eine entsprechende Eintragung mit dem Zusatz "unentschuldigt gefehlt".

"Wir haben unsere Gründe für die Nichtteilnahme schriftlich formuliert und um eine Befreiung gebeten. Aber unserer Bitte wurde nicht nachgekommen", sagte gestern eine enttäuschte Mutter. Man hätte es sich einfach machen und eine Krankheit vorschieben können. "Aber genau das wollte meine Tochter nicht. Sie hat die inhaltliche Auseinandersetzung gesucht, aber nicht erreicht. Für uns bedeutet das Musical eine Gott entehrende Darstellung", so die Mutter.

Schulleiter Christoph Mahlmann begründete die Haltung der Realschule: "Der Besuch der Oper ist eine schulische Pflichtveranstaltung, weil wir einen musisch-künstlerischen Zweig an der Realschule haben. Wir haben ein Oper-Abo, und die Klassenlehrer besuchen vorher die Inszenierungen und suchen sich eine für die Schüler aus. Das jeweilige Stück wird mit der Klasse und den Eltern besprochen."

Religiöse Gründe würden nicht anerkannt, weil die Realschule eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Inhalten einfordere, so Mahlmann, "wir wollen keinen überzeugen, aber wir wollen um Verständnis für die Auseinandersetzung mit Kultur werben". Die Verweigerung der Schülerin wird nach Auskunft des Rektors keine weiteren Folgen haben: "Wir werden noch einmal das Gespräch mit der Familie suchen. Die Schülerin ist bei uns anerkannt, beliebt und verweigert sich ansonsten nicht."

Die Realschule Beuel hat sich nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen korrekt verhalten. "Paragraf 43, Absatz 1, des Schulgesetzes besagt, dass es sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung handelt", erklärte gestern Frank Stabler, Pressesprecher der Bezirksregierung Köln. Eine Schulleitung könne nur dann einen Schüler von einer Pflichtveranstaltung befreien, wenn die Eltern einen "unauflösbaren Gewissenskonflikt" deutlich machen könnten, so Stabler.

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