Kommentar zum Kulturquartier Beuel Sacharbeit ist gefragt

Meinung | Beuel · Ein fundiertes, von der Beueler Stadtgesellschaft entwickeltes und einstimmig beschlossenes Konzept muss im Bürgerausschuss und im Beirat auf Zustimmung stoßen, findet GA-Redakteur Holger Willcke.

Für Bürgerbeteiligung sind alle. Das gilt für Parteien, erst recht für die Bürgerschaft. Aber über Inhalte und Intensität des Mitspracherechts gehen die Meinungen der Beteiligten stets auseinander. Das wird derzeit besonders deutlich, wenn es um die Frage geht, wer bei der Gestaltung des Kulturquartiers rund um die Halle Beuel mitreden darf.

Der Stadtrat hat nach der letzten Kommunalwahl die Spielregeln festgelegt. Demnach gilt: Ist ein Thema von gesamtstädtischer Bedeutung, kommen dem Bürgerausschuss und dem Beirat Bürgerbeteiligung ein außerordentliches Mitspracherecht zu. Und dieser Fall ist jetzt eingetreten.

Da sich der Streit um die Einordnung der Zuständigkeit schon vor Wochen angedeutet hat, hat Bonns Oberbürgermeister die Frage vom Rechtsamt frühzeitig klären lassen. Die Antwort ist eindeutig: Neugestaltung und Nutzungsänderung des Schauspielgeländes an der Siegburger Straße sind von gesamtstädtischen Interesse. Für viele Beueler Entscheidungsträger ist das eine Fehleinschätzung.

Blendet man die emotionale Ebene des Streits aus, muss festgestellt werden: Für beide Betrachtungsweisen kann man gute Gründe ins Feld führen. Die Beueler Argumentationsweise zieht, wenn es um die Frage der Kompetenz geht. Beueler sind sicherlich besser in der Lage zu beurteilen, was rund um den Pantheon-Standort als Ergänzungsangebot sinnvoll ist.

Die Bewertung der Bonner zieht dann, wenn es um die Finanzierung des Projekts und den weiteren Rückzug des Schauspiels Bonn aus Beuel geht. Da selbst eindeutig formulierte Aussagen des städtischen Planungsdezernats bezüglich eines drohenden Zeitverlusts die intensivere Mitberatung des Bürgerausschusses und des Beirats Bürgerbeteiligung nicht verhindern konnten, müssen sich die Beueler mit der Abstimmungsniederlage auf der anderen Rheinseite abfinden.

Eine Trotzreaktion nach dem Motto „Jetzt erst recht“ darf nur in der Form vollzogen werden, dass sich die Kreativkräfte in Beuel rasch formieren und überzeugende inhaltliche Arbeit leisten, deren Ergebnis in die gutachterliche Ausarbeitung des Fachbüros einfließt. Ein fundiertes, von der Beueler Stadtgesellschaft entwickeltes und einstimmig beschlossenes Konzept muss im Bürgerausschuss und im Beirat auf Zustimmung stoßen. Warum? Ein Bürgerausschuss kann keinen Bürgerwillen ignorieren. Ansonsten macht er sich unglaubwürdig.

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