Nach Bombenfund am "Stadttor Beuel" Polizei erstattet Anzeige gegen Anlieger

Beuel · Die Entschärfung der Weltkriegsbombe im Neubaugebiet "Stadttor Beuel" am Dienstagabend hat mindestens für einen Anlieger Folgen.

Wie Polizeisprecher Frank Piontek auf Anfrage sagte, habe die Polizei in einem Fall Anzeige erstattet wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. "Auf der Mirecourtstraße hat sich ein junger Mann geweigert, für die Evakuierung seine Wohnung zu verlassen und Widerstand geleistet", so Piontek. In zwei weiteren Fällen werde noch geprüft, ob Anzeige erstattet werde.

Die Stadt als Herrin des Evakuierungsverfahrens teilte gestern auf Nachfrage mit, dass sich bei einer ersten Begehung acht Personen geweigert hätten, die Wohnung zu verlassen. "Nach einer erneuten Aufforderung konnten dann bis auf eine Person alle überzeugt werden, freiwillig aus der Wohnung zu gehen", sagte Stefanie Zießnitz vom Presseamt. Dabei handelt es sich um den oben beschriebenen Fall. In zwei Fällen wurde die Wohnung "gewaltsam" geöffnet, weil Bewohner Fernseher und Licht angelassen hatten und ein anderer das Klingeln an der Tür nicht gehört hatte.

Bei ihrem Tun stützt sich die Stadt auf rechtliche Grundlagen: § 34 Polizeigesetz in Verbindung mit § 24 und § 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz. Den Vollzug regeln laut Zießnitz die Paragrafen 55, 56, 57, 58, 60 und 63 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW. Durch eine mögliche Explosion der zu entschärfenden Bombe habe Gefahr für Leib und Leben bestanden - somit würden die genannten Paragrafen greifen.

"Wenn die Tür nicht geöffnet wird, kann der Stadtordnungsdienst einen Schlüsseldienst beauftragen sowie Feuerwehr oder Polizei um Vollzugshilfe bitten", erklärte Zießnitz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort