Rewe-Markt in Beuel Oberverwaltungsgericht Münster hebt Baustopp auf

BEUEL · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern den Baustopp für den Rewe-Markt an der Siegfried-Leopold-Straße aufgehoben. Damit hat der 7. Senat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom April dieses Jahres korrigiert.

Die Kölner Richter hatten im sogenannten Hauptsacheverfahren die von der Stadt Bonn erteilte Baugenehmigung für ungültig erklärt, weil Nachbarrechte ihrer Ansicht nach verletzt worden waren. Im sogenannten Eilverfahren verhängte das VG sogar einen zusätzlichen Baustopp (der GA berichtete).

Nach der gestrigen Entscheidung in Münster können nun die Bauarbeiten für das umstrittene Wohn- und Geschäftshaus im Beueler Zentrum fortgesetzt werden. Das Urteil im Eilverfahren begründet das OVG mit den vom Investor geleisteten Ergänzungen und Konkretisierungen durch ein neues Schallschutzgutachten. Demnach würden jetzt bezüglich der geplanten Tiefgarageneinfahrt und dem Anlieferverkehr für den Rewe-Markt keine Nachbarrechte mehr verletzt.

Die Richter am obersten Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen haben zudem die Berufung im Hauptsacheverfahren zugelassen. Will heißen: Der Investor, die Immobilien Concept Grundbesitz GmbH und Co. KG mit Sitz in Beuel, kann jetzt gegen die Entscheidung des VG Köln Widerspruch einlegen. Christian Zeissler, Rechtswalt der Sozietät Redeker-Sellner-Dahs in Bonn, erklärte dem GA gestern: "Wir werden in Berufung gehen." Gefragt, ob und wann der Investor die Bauarbeiten

fortsetzen wird, sagte Zeissler: "Es wird so schnell wie möglich in der Siegfried-Leopold-Straße weiter gebaut. Allerdings benötigen wir etwas Zeit, um die Firmen wieder auf die Baustelle nach Beuel zu bekommen." Die Stadt Bonn, die von der Nachbarin Eva Lückerath wegen "unrechtmäßiger Erteilung einer Baugenehmigung" verklagt worden war, wollte gestern zu der Entscheidung des OVG keine Stellung beziehen, weil das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist.

Nach Auskunft von OVG-Richter Siegbert Gatawis, lasse die Entscheidung im Eilverfahren noch keine Rückschlüsse auf das Hauptverfahren zu, aber eine "Tendenz ist erkennbar". Sollte der Bauherr die Arbeiten fortsetzen, trage er das Risiko, falls das OVG die Entscheidung des VG Köln im Hauptsacheverfahren bestätigen würde. Ein rechtskräftiges Urteil dauere aber noch einige Zeit.

Eva Lückerath befindet sich derzeit in Urlaub und war gestern nicht zu erreichen. Sie kann allerdings beide gestrigen Entscheidungen nicht anfechten, weil das OVG die Beschlüsse für unanfechtbar erklärt hat. Die Gerichts- und Anwaltskosten des Verfahrens muss laut Zeissler die Klägerin bezahlen. Auf den durch die dreimonatige Bauverzögerung entstandenen Kosten bleibe erst mal der Investor sitzen. Gefragt nach den Ergänzungen zum Bauantrag sagte der Anwalt: "Das neue Konzept sieht eine Anlieferung des Markts von 6 bis 15 Uhr vor. Die Tiefgarage darf ab 22 Uhr nur noch von den Mietern genutzt werden."

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