Ärger mit Beueler Fitnessstudio Nur mit Sterbeurkunde aus dem Vertrag

Beuel · Eine Familie aus Beuel ist empört über ein Fitnessstudio. Obwohl der Sohn gestorben ist, setzt das Fitnessstudio dessen Vertrag lediglich aus - und verlangt eine Sterbeurkunde.

 Friedhelm Hilger und Tochter Jessica Maldarizzi hatten Schwierigkeiten, den Fitness-Vertrag des verstorbenen Bruders zu kündigen.

Friedhelm Hilger und Tochter Jessica Maldarizzi hatten Schwierigkeiten, den Fitness-Vertrag des verstorbenen Bruders zu kündigen.

Foto: Max Malsch

Glück und Trauer lagen für Jessica Giasone Maldarizzi im vergangenen Monat ganz nahe beieinander. Nachdem die junge Frau erst Ende des vergangenen Jahres geheiratet hatte, starb Anfang Januar ihr Bruder Thorsten mit nur 29 Jahren nach langer Krebserkrankung. „Zu unserer Trauer mischt sich allerdings unendliche Wut“, erzählt die Beuelerin im Gespräch mit dem GA. Sie und ihr Vater Friedhelm Hilger ärgern sich über ein Fitnessstudio an der Pützchens Chaussee, bei dem der 29-Jährige Mitglied war.

„Bereits zwei Wochen vor dem Tod meines Bruders hatte mein Vater ein Attest des behandelnden Onkologen vorgelegt. Daran stand ganz deutlich, dass Thorsten nicht in der Lage sei, Sport zu treiben“, berichtet sie. Diese medizinische Bescheinigung habe das Studio jedoch nicht anerkannt und den Monatsbeitrag weiter abgebucht. Das habe man erst bei der Durchsicht der Bankauszüge bemerkt und sofort reagiert.

„Mittlerweile war mein Bruder tot. Daraufhin verlangte man dann eine Sterbeurkunde. Wieso soll ich einem Sportstudio die Sterbeurkunde meines Bruders vorlegen?“, empört sie sich. „Ein Attest ist kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht“, erklärt Studioleiter Max Walter. Zu oft habe man ärztliche Bescheinigungen erhalten, mit denen jemand vorzeitig aus einem bestehenden Vertrag wollte.

Schwangerschaft ist Sonderkündigungsgrund

„Deshalb benötigen wir eine Sterbeurkunde, um einen Vertrag sofort zu beenden.“ Das sei bei den Verträgen mit einem Fitnessstudio nicht anders als beispielsweise mit denen von Versicherungen oder bei Abonnementsvereinbarungen. „Nur eine Schwangerschaft akzeptieren wir als Sonderkündigungsgrund“, ergänzt Walter. Alle anderen ärztlichen Bescheinigungen – so auch die von Thorsten Hilger – würden nur eine Aussetzung des Vertrages zulassen.

„Das heißt, dass die Beiträge weiterbezahlt werden und nach Ablauf des Vertrages diese ausgesetzte Zeit kostenfrei angehängt wird.“

Ein Blick auf die aktuellen Kontoauszüge sorgte im Hause Hilger jedoch erneut für Unverständnis und Unmut. „Am 9. Januar hat mein Vater dann die Sterbeurkunde vorgelegt und sich das auch quittieren lassen“, so Jessica Giasone Maldarizzi. „Trotzdem wurde am 16. Januar der Monatsbeitrag samt Mahngebühr berechnet“, ärgert sie sich. „Dabei handelt es sich um ein Versehen“, erklärt Walter. „Als wir die Urkunde bekamen, war der Abbuchungsplan bereits aktiviert. Da konnten wir nicht mehr eingreifen.“ Mittlerweile sei der Betrag jedoch zurückgebucht worden.

„Das ganze Vorgehen ist doch mehr als pietätlos. Wie geht man in diesem Haus mit Menschen um?“, fragte die Beuelerin. „Dieses Geschäftsgebaren ist für eine Familie, die gerade erst Sohn und Bruder verloren hat, nur sehr schwer zu ertragen.

Dabei brauchen wir Angehörige derzeit unsere ganze Kraft für die Bewältigung der Trauer und nicht um den Ärger mit einem Fitnessstudio durchzustehen.“ Auf Nachfrage des GA betont Studioleiter Max Walter: „Es wird keine weiteren Abbuchungen geben.“

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