Bauskandal in der Siegfried-Leopold-Straße Nachbar schaltet den Oberbürgermeister ein

BEUEL · Der Bau-Skandal in der Siegfried-Leopold-Straße kommt nicht zur Ruhe: Friedel Esch, der an Bonns ältester Fahrradstraße wohnt, hat jetzt bei Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtspflichtsverletzung gegen zwei Mitarbeiter des städtischen Bauordnungsamtes gestellt.

Der Nachbar des umstrittenen Bauvorhabens wirft den städtischen Mitarbeitern vor, in erheblichem Umfang Nachbarschaftsrechte verletzt und sich rechtswidrig verhalten zu haben. Auf fast drei Seiten begründet er seine Vorwürfe. Vor allem stößt sich Esch an den "gravierenden Fehlern in der Schallbegutachtung".

"Bereits beim ersten Gutachten hätte eine Verwaltungsfachkraft erkennen müssen, dass die Angaben nicht zutreffen beziehungsweise ganz fehlen", schreibt Esch an den OB.

Außerdem würde die als Berechnungsgrundlage verwendete Nettoverkaufsfläche für den geplanten Rewe-Markt nicht mit der tatsächlichen Verkaufsfläche übereinstimmen. Auch hätte es im ersten Gutachten keine Angaben zur Supermarkt-Belieferung gegeben. das alles seien "Fehler, die sofort erkennbar sind, und die natürlich zu falschen Berechnungen führen".

Laut Esch hätten zwischen Eingang der vierten, nachgebesserten Schallbegutachtung und der Erteilung der Nachtragsbaugenehmigung durch die Stadt nur maximal 48 Stunden gelegen. In dieser kurzen Zeit konnte nach Ansicht Eschs "nur eine summerische Prüfung stattgefunden haben".

Außerdem habe sich die Verwaltung nicht an die Vorgaben der Politik bezüglich der Anlieferungszeiten gehalten. Die Stadt habe den Nachbarn geschrieben, dass die Anlieferung zwischen 6 und 11 Uhr abgewickelt werde. Im Schallgutachten sei aber die Rede von 6 bis 22 Uhr beziehungsweise 6 bis 15 Uhr - und das aber nur drei Mal täglich, so Esch.

Jedem Laien sei doch klar, "dass ein Markt in dieser Größenordnung und mit so einem breiten Sortiment niemals mit nur drei täglichen Lkw-Lieferungen auskommen wird", schrieb Esch. Der Nachbar äußert in seinem Brief die Sorge, dass die Stadt nach dem verlorenen Gerichtsverfahren nun die "Fehler der Vergangenheit" heilen will und bei dem erneuten Bauantrag die selben Fehler begeht.

Will heißen: Zu schnell entscheiden ohne gründlich zu prüfen. Esch behauptet sogar, dass man in diesem Zusammenhang von einer "kollusiven Zusammenarbeit" (Unrechtspakt, Anmerkung der Redaktion) zwischen Behörde und Bauherrn zum Nachteil der Nachbarn sprechen könne.

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