Beueler Güterbahnhof Händler stemmt sich gegen Räumungsklage

BEUEL · Der Händler Florian Kalff soll vom Güterbahnhof in Beuel weichen. Eine Räumungsklage habe er noch nicht erhalten, sagt er und widerspricht damit der Bahn.

Die Räumungsklage der Deutschen Bahn gegen ihren Pächter, den VW Entfallteiledienst Gutsche im Beueler Güterbahnhof, wurde diesem inzwischen vom Gericht zugestellt. Das sagt zumindest die Bahn. Doch der Betroffene widerspricht. Die Räumungsklage sei zugestellt, sagt Bahnsprecher Dirk Pohlmann dem GA auf Anfrage mit. Doch Gutsche-Geschäftsführer Florian Kalff erklärt dazu: „Uns liegt nach wie vor keine Räumungsklage vor.”

Vonseiten der Bahn heißt es, man wolle mit diesem juristischen Schritt sicherstellen, dass das unter Denkmalschutz stehende Gebäude aus dem 19. Jahrhundert bereits nächsten Sommer (zuvor hieß es im Herbst) um 1,80 Meter nach Osten versetzt werden kann.

Diese Translozierung ist aufwendig. Bei der Verschiebung bleibt die Gebäudesubstanz weitgehend erhalten. Sie ist notwendig für die Verlängerung der Schnellbahnlinie S13 von Troisdorf bis nach Oberkassel. Die Trasse wird durch die Ausbaupläne breiter. Für die Verlängerung wurde, wie berichtet, erst kürzlich der erste Spatenstich getan.

In dem Bahnhofsgebäude betreibt Gutsche auf rund 1000 Quadratmetern Handel mit Autozubehör für VW-Oldtimer. Geschäftsführer Kalff will weiter um seine Firma kämpfen. Eigentlich hatte die Bahn ihm bereits zum 31. März dieses Jahres gekündigt.

Doch Kalff blieb mit seinen 16 Mitarbeitern, zahlt bis heute seine Pacht und lässt sich am letzten verbliebenen Güterumschlagbahnhof in der näheren Umgebung von der Brohltalbahn seine Güter in mit Flüsterbremsen ausgestatteten Waggons direkt bis an die Halle fahren. Er hält die beschlossene Verlängerung der S 13 und das damit verbundene Ende des Bahnhofs für den Güterumschlag für „volkswirtschaftlichen Irrsinn“ in Zeiten, in denen Logistikunternehmen möglichst auf die Schiene setzen sollten.

Vor einigen Monaten hat es ein Gütetreffen zwischen der Deutschen Bahn und ihm gegeben, wie beide Seiten sagten. Die Bahn wollte den Pachtvertrag bis zum Frühjahr 2017 verlängern. Kalff, der bei seinem Einzug vor fast 20 Jahren wusste, dass die S 13 in Planung ist, bot an, die gepachteten Flächen mit kurzem Vorlauf vor der Translozierung zu räumen. Man fand nicht zusammen.

Nicht nur Kalff, sondern auch Denkmalschützer befürchten, dass die Bahn das Gebäude so lange leerstehen und verfallen lassen möchte, bis sich eine Translozierung von selbst erledigt hat. Hintergrund für diese Annahme ist, dass die Verlängerung der S13 in Troisdorf beginnt und das auf mehr als zehn Jahre angelegte Bauprojekt erst in einem späten Bauabschnitt Beuel erreichen wird. „Es ergibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, jetzt das Gebäude zu translozieren und die Vorteile des Güterbahnhofs aufzugeben”, findet Kalff.

Bahnsprecher Dirk Pohlmann begründet diesen Schritt mit dem Planfeststellungsbeschluss, in dem als Baustelleneinrichtungsfläche für die Realisierung der S 13 der Güterbahnhof ausgewiesen ist. Baufirmen sollen den Güterbahnhof nutzen, beispielsweise als Lagerfläche für notwendige Kabeltrommeln.

Mit einer solchen Deponierung hatte die Bahn auch gegenüber Kalff begründet, dass sie den Lagerplatz schnell bräuchte. Kalff sagte dem GA, er habe angeboten, die Ware kostenlos einzulagern. Das habe die Bahn abgelehnt. Mittlerweile hat sie dafür ein anderes Lager angemietet, so Pohlmann.

Die Suche nach einem Ausweichquartier für den Entfallteiledienst war bislang nicht von Erfolg gekrönt. Der Geschäftsführer hatte vor zwei Jahren eine alte Halle der früheren Lemmerzwerke in den Blick genommen, die der Stadt Königswinter gehört. Dort waren die Brandschutzauflagen so hoch, dass der Umbau zu teuer geworden wäre. Im Gewerbegebiet an der Beueler Maarstraße ist Kalff bislang ebenfalls nicht fündig geworden.

Wenn ihn die Räumungsklage der Bahn erreicht, will Kalff dagegen juristisch vorgehen. Gute Argumente sieht er auf seiner Seite: Ein Richter habe bei einer Begehung des Bahnhofs zur Unterschutzstellung des Denkmals erklärt, dass dem Pächter erst gekündigt werden dürfe, wenn die Translozierung tatsächlich beginne und nicht bloß angekündigt werde.

„Wenn es tatsächlich zur Translozierung kommen würde, bräuchte die Bahn auch nicht zu klagen. Ich habe der DB ja einen freiwilligen notariellen Räumungstitel zur sofortigen Vollstreckung für den Fall der Translozierung gegeben. Aber die ist schlicht nicht machbar, jedenfalls nicht in 2017 – weder vergaberechtlich, noch technisch, noch finanziell“, sagt Kalff.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort