Attrappe in Vorgarten Falscher Blitzkasten irritiert Autofahrer in Beuel

Beuel · Ein falscher Blitzkasten steht seit einigen Wochen in einem Vorgarten an der Niederkasseler Straße in Beuel. Die Attrappe sieht zwar unglaublich realistisch aus. Verboten soll sie trotzdem nicht sein.

In Zeiten, in denen der Begriff "Fake News" weltweit in aller Munde ist, darf natürlich auch der an Ideen reiche Stadtbezirk Beuel nicht hinten anstehen. Seit einigen Tagen kursiert die Nachricht, dass am Rande des Beueler Zentrums, genauer gesagt im südlichen Teil der Niederkasseler Straße, eine neue Blitze steht und Raser ablichtet.

Nachfragen bei Polizei und Stadt Bonn haben nichts ergeben. Von einer neuen Radarfalle wusste keine öffentliche Stelle etwas. Beim Besuch vor Ort stellte sich schnell heraus, dass die Blitze eine Attrappe ist - allerdings ein unglaublich realistischer Nachbau. Da war jemand am Werk, der mit Metall handwerken kann.

Leider blieben drei Hausbesuche erfolglos: Der Erbauer war nicht anzutreffen. Bei genauer Beobachtung war festzustellen, dass die Pseudeo-Blitze ihre Wirkung nicht verfehlt. So mancher Autofahrer bremste sein Fahrzeug auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit ab. Also: Die Zielvorgabe scheint erfüllt.

Aber ist das Aufstellen von solchen Attrappen in privaten Vorgärten überhaupt rechtens? Die Stadt Bonn ist der Frage nachgegangen. Die Antwort lautet: So lange die Attrappe nicht blitzt oder in sonstiger Weise Autofahrer ablenkt oder behindert, ist so etwas nicht verboten. Außerdem: Echte stationäre "Blitzer" stehen in Bonn nicht in privaten Vorgärten. Die Stadt vergleicht solche Attrappen mit Plakaten oder Hinweisschildern, die mit der Aufschrift "Langsam fahren - wegen der Kinder" auch von Privatpersonen an Zäunen angebracht werden. Auch das ist nicht verboten.

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