Kommentar Die Verlierer stehen fest

Es mag wohl der Prozessflut geschuldet sein, dass das Oberverwaltungsgericht Münster es nicht geschafft hat, den Rechtsstreit zwischen der Stadt Bonn, dem Investor des Großbauprojekts in der Siegfried-Leopold-Straße und der klagenden Nachbarin rechtzeitig zu einem - wie auch immer gearteten - Ende zu bringen.

Der Einkaufsmarkt ist jetzt eröffnet, die Tiefgarage und die Bauarbeiten für die restlichen Nutzungen stehen kurz vor der Fertigstellung. Aber die Richter haben immer noch kein Urteil gesprochen.

Unbeteiligten Bürgern drängt sich nun die Frage auf, was passieren wird, sollten die Richter zu der Entscheidung kommen, dass die Klägerin mit ihren Vorwürfen Recht hat. Welche Folgen könnte so ein Urteil noch haben? Selbst wenn die Richter zur Einsicht gelangen sollten, dass der Stadt Bonn bei der Erteilung der Baugenehmigung Fehler unterlaufen sind, wird das Gebäude sicherlich nicht abgerissen. Selbst ein nachträglicher Umbau erscheint höchst unwahrscheinlich.

Also: Durch den enormem Zeitabstand zwischen der Aufhebung des Baustopps im August 2013 im Eilverfahren durch das OVG und dem immer noch nicht abgeschlossenen Hauptsacheverfahren sind Fakten geschaffen worden, die ohne einen nicht zu rechtfertigenden Kostenaufwand nicht mehr rückgängig zu machen sind. Egal, auf welcher Seite man steht, festgehalten werden muss, dass bei diesem Bauvorhaben von Anfang an für die direkte Nachbarschaft vieles schlecht gelaufen ist.

Die Informationspolitik der Stadt war dürftig, die Politik hat die Bedeutung des Bauvorhabens zu spät erkannt, und die Anlieger haben im Vertrauen auf Politik und Verwaltung zu lange mit ihrer Gegenwehr gewartet. Einige Politiker plagt nun das schlechte Gewissen, aber das tröstet die Nachbarn auch nicht.

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