Bau der S 13 Die Bahn untersucht die Häuser

Beuel · In diesen Tagen bekommen viele Beueler Post von der Deutschen Bahn (DB). In dem Schreiben wird den Anliegern der künftigen Trasse der Schnellbahnlinie 13 eine Untersuchung ihres Gebäudes angeboten.

Es geht dabei um den möglichen Einbau von passivem Lärmschutz und Lüftungseinrichtungen – allerdings nur für den Fall, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzwerte überschritten werden sollten. Wie so etwas in der Praxis abläuft, darüber sprach Holger Willcke mit Dirk Pohlmann von der DB Mobility Logistics AG in Düsseldorf.

Wer hat Anspruch auf Schallschutz am Gebäude?

Dirk Pohlmann: Die von der DB beziehungsweise dem beauftragten Gutachter angeschriebenen Haushalte haben laut Planfeststellungsbeschluss Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach. Und zwar für den Fall, wenn durch die aktiven Schallschutzmaßnahmen – das heißt Schallschutzwand und besonders überwachtes Gleis – die zulässigen Grenzwerte an diesen Wohngebäuden nicht komplett eingehalten werden können. Zur Ergänzung der aktiven Schallschutzmaßnahmen wird bei diesen Gebäuden zusätzlich der Einsatz passiver Maßnahmen in den betroffenen Wohn- und Aufenthaltsräumen geprüft. Das sind in der Regel Schallschutzfenster und Lüfter für die Schlafräume. Durch die Rücksendung des Antrags nehmen die Besitzer dieses Recht wahr.

Wie hoch sind die Grenzwerte?

Pohlmann: Hier unterscheiden die Verordnungen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz ergänzen, zwei Pegel. Die zulässigen Grenzwerte im Außenbereich – also an der Fassade – liegen bei 59 Dezibel tagsüber und 49 Dezibel nachts im Wohngebiet. Im Gewerbegebiet oder in gemischten Gebieten liegen sie höher. Diese Werte sind nach der Fertigstellung der S 13 einzuhalten. Kann das durch aktive Maßnahmen nicht passieren, kommen passive Maßnahmen zum Einsatz. Der Gutachter, der das Gutachten für die betroffenen Wohngebäude macht, prüft im Detail, ob die zulässigen Innenraumpegel überschritten sind. Grenzwert am Tag: 37 dB (A), Grenzwert in der Nacht: 27 dB (A). Letztere werden zur tatsächlichen Bemessung der Maßnahmen herangezogen.

Erhalten die Haushalte Besuch von der Deutschen Bahn, wenn ja, was wird wie geprüft?

Pohlmann: Ein von der DB beauftragter öffentlicher Gutachter macht eine Ortsbegehung. Er prüft den Zustand und die Dämmung der aktuell im Haus befindlichen Fenster und prüft, ob gegebenenfalls der Einsatz eines Lüfters notwendig ist. Danach erstellt der Gutachter eine ausführliche Stellungnahme mit Maßnahmenvorschlägen. Diesen muss der Eigentümer wiederum zustimmen, bevor es zur Umsetzung kommt.

Wie viele Haushalte hat die DB angeschrieben?

Pohlmann: Angeschrieben wurden bisher 2750 Haushalte, begangen wurden bislang 1050 Haushalte.

Wann wird der Schallschutz für die Bürger an den Häusern errichtet?

Pohlmann: Das wird individuell mit den betroffenen Bürgern abgestimmt und geschieht bei der Masse der Betroffenen sukzessive. Die passiven Maßnahmen müssen spätestens mit der Inbetriebnahme der S 13 abgeschlossen sein.

Wer bezahlt die Lärmschutzmaßnahmen?

Pohlmann: Die passiven Maßnahmen sind wie der aktive Schallschutz Teil des Projektbudgets und werden daher aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert.

Wie viel Geld steht der DB für den Bau der elf Kilometer langen Strecke von Troisdorf bis Oberkassel zur Verfügung?

Pohlmann: Ungefähr 500 Millionen Euro.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus und wann wird schließlich mit dem Bau der S 13 begonnen?

Pohlmann: Mit den vorbereitenden Maßnahmen – zum Beispiel Kabelverlegearbeiten – wird im Oktober begonnen. Mit ersten Bauarbeiten an den Ingenieurbauwerken wird Juli 2017 begonnen.

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