Richtlinien für Brauchtum Der Tüv prüft die Bonner Karnevalswagen

Beuel · Auch im Karneval geht die Sicherheit vor. Der Tüv prüft jedes Jahr die Karnevalswagen. Grundlage dafür sind die Richtlinien für Brauchtumswagen.

Zwischen Ennertwald und Ramersdorf befindet sich unter der Autobahn eine große Wagenhalle für die Wagen der Karnevalsgesellschaften. Dort stellt nicht nur der Landesbetrieb Straßenbau NRW seinen Fuhrpark ab, dort parken auch karnevalistische Festwagen. Auch wenn diese nur einmal im Jahr zum Einsatz kommen, müssen sie vom Tüv abgenommen werden. Hier, am Ende der Holzgasse braucht indes keine Gesellschaft Angst davor zu haben, von ihrem lieb gewordenen Gefährt getrennt zu werden. Denn die großen und kleinen Festwagen stehen ja das ganze Jahr im Trockenen und werden nur für die Umzüge an die Luft geholt.

Michael Kelz ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger vom Tüv Rheinland, der diese Überprüfung vor Ort in oder vor der Wagenhalle vornimmt. „Wir prüfen die Verkehrssicherheit anhand der Brauchtumsrichtlinien. Dabei achten wir darauf, dass Bodenfreiheit gegeben ist und niemand drunterkommen kann, sowie die Einhaltung der Brüstungshöhe“, sagt er. Sein wichtigstes Werkzeug ist der Zollstock. Denn die Sicherheit der Karnevalswagen hat viel mit Zentimetern zu tun. Nicht höher als 30 Zentimeter darf etwa die untere Kante der Brüstung über der Straße liegen, damit niemand unter den Wagen geraten kann. Nicht höher als 50 Zentimeter darf die Stufe beim Einstieg sein. Und mindestens einen Meter hoch müssen die Brüstungen auf dem Wagen sein, damit kein Karnevalist einen unfreiwilligen Abgang macht.

Die Richtlinien für Brauchtumswagen: Da steht, wie die Wagen beschaffen sein müssen, dass die „Trittfläche“ zum Beispiel tritt- und rutschfest sein muss oder Ein- und Ausstiege „auf keinen Fall zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugteilen“, sein dürfen. Zur Verkehrssicherheit gehört natürlich auch die Kontrolle der Reifen und der Bremsanlage – alles lediglich durch Sichtkontrolle. „Wir machen keinen Fahrtest mit den Bremsen. Sie werden nicht auf einem Prüfstand geprüft“, sagt er.

Die gute Nachricht: Jeder der 20 Wagen hat auch in diesem Jahr seinen Tüv-Segen mit Brief und Siegel bekommen. „Bereits seit 2004 gibt es diese Prüfung in der Region“, erinnert sich Kelz.

Eine Probefahrt, so war zu erfahren, werde bei der Erstellung des Fahrzeuggutachtens bei der Erstzulassung gemacht. Das könne beim Tüv oder bei einer Werkstatt geschehen. Für jeden Wagen hat die Karnevalsgesellschaft im Laufe der Jahre einen dicken Ordner beisammen, der immer mitgeführt werden muss. Angefangen vom Basisgutachten bei der Erstzulassung mit Bildern kommt jedes Jahr ein neuer Bericht des Tüv hinzu. Auch Veränderungen am Aufbau müssen entsprechend abgenommen und schriftlich dokumentiert werden. „Diese Unterlagen müssen alle Teilnehmer bei unserem LiKüRa-Zug vor Beginn vorweisen“, erklärt Zugleiterin Ulrike Schön. Ansonsten gebe es keine Teilnahme, denn Sicherheit müsse schließlich sein. „Jedes Jahr“, bestätigt sie nochmals, „müssen die Wagen kontrolliert und vom Tüv abgenommen werden“.

Da hier keine Mottowagen geparkt werden und man nicht auf dem Dorf sei, wo jedes Jahr die Aufbauten verändert werden würden, wie Wagenmeister Ulrich Rosen vom Festausschuss erzählt, ist der Tüv-Spuk in der Holzgasse auch wieder zügig vorbei. Bis zum nächsten Jahr, wenn wieder die fünfte Jahreszeit ansteht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort