Schutzstreifen für Radfahrer in Beuel Benutzungspflicht an Siegburger Straße wird zum Teil aufgehoben

BEUEL · Die Siegburger Straße wird zwischen Gartenstraße und Maria-Montessori-Allee südlich mit einem Schutzstreifen für Radfahrer ausgestattet. Das hat die Bezirksvertretung Beuel mehrheitlich gegen die Stimme der Alternative für Deutschland (AfD) beschlossen.

 Engstelle auf dem Schulweg: Viele Schüler nutzen den schmalen und holprigen Radweg an der Siegburger Straße.

Engstelle auf dem Schulweg: Viele Schüler nutzen den schmalen und holprigen Radweg an der Siegburger Straße.

Foto: Johanna Heinz

Ein Bürgerantrag, der die Aufhebung der Benutzungspflicht für den Radweg in beiden Richtungen auf der gesamten Strecke zwischen der Gartenstraße und der Sankt Augustiner Straße fordert, wurde jedoch gegen die Stimmen der Grünen und des Bürger Bunds Bonn (BBB) abgelehnt. Das soll aber nun, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, probeweise auf der Strecke zwischen Gartenstraße und der Straße "Am Langen Graben" geschehen.

Der Radweg entlang der Siegburger Straße steht bei Anwohnern schon länger in der Kritik. Er führt nördlich an der Siegburger Straße entlang, wird in beide Richtungen befahren und ist an vielen Stellen sehr schmal. Zudem ist die Oberfläche in einem schlechten Zustand.

Die Markierungen sind stellenweise schlecht zu sehen, und der Belag wölbt sich aufgrund von Baumwurzeln. Auch Einfahrten und Bushaltestellen sind eine Hürde für Radfahrer, zumal die Strecke Schulweg für viele Schüler der Beueler Gesamtschule und des Sankt-Adelheid-Gymnasiums ist.

In Richtung Beuel Zentrum soll der Radweg aber weiterhin benutzt werden. Eine Gefährdung gehe nach Einschätzung der Verwaltung von dem Weg nicht aus, teilte das städtische Presseamt auf Anfrage mit. Lediglich der Fahrkomfort sei durch Risse etwas eingeschränkt.

Anders sieht das Antragsteller Simon Brücken: Der Weg befinde sich streckenweise in einem solch schlechten Zustand, dass Radfahrer und auch Fußgänger gefährdet würden. Radwege erhöhen seiner Meinung nach ganz generell das Unfallrisiko. "Man sollte die Radfahrer nicht länger an den Rand drängen, sondern auf die Fahrbahn lassen."

Zumal die Siegburger Straße keine besonderen Umstände aufweise, die für das Radfahren auf der Fahrbahn ein erheblich erhöhtes Risiko begründen. Nur dann dürfe ein Radweg als benutzungspflichtig gelten (siehe Infokasten). Brücken sprach sich gegen einen Schutzstreifen aus.

Denn der verleite Auto- und Radfahrer dazu, die Sicherheitsabstände nicht einzuhalten und führte Radler im toten Winkel. Für den Abschnitt von der Straße "Am Langen Graben" bis zur Reinold-Hagen-Straße sei der Landesbetrieb Straßenbau zuständig, so die Verwaltung.

Der werde nun zunächst zur Frage der Benutzungspflicht angehört. Er plädiere zudem dafür, den Schutzstreifen nicht über die Maria-Montessori-Allee hinaus auszuweiten, sagte Helmut Haux vom Stadtplanungsamt. Denn von der Autobahnauffahrt bis zur Gesamtschule sei der bestehende Radweg mit einer Breite von zweieinhalb bis drei Metern völlig ausreichend.

Benutzungspflicht

Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 darf sie außerdem erst dann ausgesprochen werden, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.

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