Kommentar Bedenkliche Tendenz

Die steigende Tendenz, Schulgelände mit Hilfe von Kameras überwachen zu lassen, ist nicht neu. Viele Schulen in Bonn werden seit Jahren videoüberwacht. Ob der Nutzen dabei die persönlichkeitsrechtlichen Bedenken überwiegt, ist zumindest fraglich.

Dass sich Schulleiter, -träger, Eltern und auch die Schüler selbst über Vandalismus und Diebstähle rund um die Schule ärgern, ist verständlich. Dass solche Bagatelldelikte dank der Mitschnitte aufgeklärt werden können, ist allerdings äußerst selten.

Gezielt vorgehende Täter weichen zudem leicht auf nicht überwachte Orte aus. Das einzig schlagkräftige Argument, das für die Installation von Überwachungskameras auf Schulgeländen spricht, ist der abschreckende Effekt für unerfahrene Täter und jugendliche Randalierer. Diesen positiven Effekt gilt es, gegen die Nachteile abzuwägen.

Datenschützer kritisieren zu Recht, dass die Videoüberwachung einen erheblichen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte bedeutet. Das gilt vor allem, wenn - wie jetzt am Kardinal-Frings-Gymnasium geplant - auch während der Unterrichtszeiten eine Kamera laufen soll.

Deshalb sollten, vor allem an sensiblen Orten wie einem Schulgelände, Kameras nur in begründeten Einzelfällen installiert werden, und auch nur dann, wenn keine anderen Maßnahmen mehr greifen. Dass Überwachung von Schulgeländen inzwischen offenbar zum Regelfall wird, ist bedenklich.

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