Politik beschließt Bürgerversammlung Ausbau des Gerichtswegs in Beuel gestoppt

Ramersdorf · Die Anwohner des Gerichtswegs sollen nun doch zu Wort kommen. Die Verwaltung hat eingelenkt und vom ursprünglichen Ziel, den von ihr vorgeschlagenen Ausbauplan von der Bezirksvertretung beschließen zu lassen, Abstand genommen.

 570.000 Euro sind für den Ausbau des Gerichtswegs veranschlagt. Im ungünstigsten Fall müssen die Anwohner 90 Prozent tragen.

570.000 Euro sind für den Ausbau des Gerichtswegs veranschlagt. Im ungünstigsten Fall müssen die Anwohner 90 Prozent tragen.

Foto: Benjamin Westhoff

Wie berichtet, wurde der Ausbau des Gerichtswegs zwischen Königswinterer Straße und Rastenweg vor elf Jahren von der Politik beschlossen. Dem vorausgegangen war eine Bürgerinformation im Jahr 2006. Damals hatten sich die Anwohner beispielsweise mehrheitlich für eine Asphaltierung ausgesprochen. Jetzt hatte die Verwaltung eine Pflasterung geplant, die teurer ist.

Ohnehin waren die Anwohner über die von der Stadt vorgesehene Kostenverteilung sehr verärgert. Sie sollten von der veranschlagten Summe von 570 000 Euro nach Kommunalabgabengesetz 80 Prozent – also 456 000 Euro – schultern. Der Beschluss von 2008 habe einen für sie günstigeren Anteil ausgewiesen, halten die Anwohner dagegen.

Auf diesen Punkt ging das Bauordnungsamt in der jüngsten Bezirksvertretungssitzung in einer gesonderten Stellungnahme noch einmal ein: Die Berechnung der Anliegerbeiträge habe „möglicherweise in dieser Form keinen Bestand“. Hintergrund ist, dass bei der Bearbeitung eines ähnlich gelagerten Falls festgestellt wurde, dass die Finanzierung nicht nach Kommunalabgabengesetz, also durch Erhebung von Straßenbaubeiträgen, sondern nach Baugesetzbuch mit Erschließungsbeiträgen erfolgen muss. Beim Vergleichsfall handelt es sich nach Auskunft des Presseamtes um ein Teilstück der Grootestraße. „Die Verwaltung war der Annahme, dass der Grootestraßen-Abschnitt erschließungsbeitragsfrei sei. Das Verwaltungsgericht Köln hat jedoch geurteilt, dass die Straße in ihrer ganzen Länge erschließungsbeitragspflichtig sei“, so das Presseamt.

Für die Anwohner am Gerichtsweg könnte das Prüfungsergebnis weiteren Verdruss bringen. „Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße fällig. Die Anliegerbeteiligung liegt bei 90 Prozent. Straßenbaubeiträge werden bei Erneuerung oder Verbesserung einer vorhandenen Straße mit 80 Prozent abgerechnet“, erläutert das Presseamt. „Wir müssen das von Amts wegen prüfen“, bestätigt Walter Hudec, Abteilungsleiter im Bauordnungsamt. „Es ist eine komplexe juristische Materie. Und das Ergebnis muss gerichtsfest sein.“

Kritisch sehen zudem sowohl Anwohner, wie auch die drei ansässigen Gewerbebetriebe die von der Verwaltung geplante durchgängige Einbahnstraßenregelung. Vielmehr wollen die Anwohner vom Lieferverkehr entlastet werden; die Betriebe wünschen eine umwegfreie Anfahrt für ihre Lastwagen. 2006 waren Baumscheiben nicht in dem jetzt vorgesehenen Umfang geplant. Die Anwohner wollen eine deutliche Reduzierung. Nach ihrer Ansicht soll die vorhandene Begrünung auf den Grundstücken beim Ausbau berücksichtigt werden. Ein Fragezeichen machen sie auch an die vorgesehenen Parkplätze.

Einstimmig hat die Bezirksvertretung den Beschluss zur Ausbauplanung zurückgestellt. Die Verwaltung soll zunächst eine Bürgerinformation abhalten, Fragen der Anwohner beantworten sowie Anregungen und Bedenken in die Planung aufnehmen.

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