Politik lehnt Bürgerantrag ab Anwohner kritisieren Baugenehmigung an der Gartenstraße

BEUEL · Auf einem Grundstück an der Ecke Schultheißstraße/Gartenstraße sollen zwei neue Doppelhäuser entstehen. Doch Anwohner wehren sich gegen das Projekt.

Sie kritisieren, dass es sich nicht in die bestehende Bebauung einfügt und dass die Bebauung des Grundstücks die engen Verhältnisse auf der Gartenstraße und dem dortigen Gehweg zementiert. Ein Bürgerantrag fordert von der Stadtverwaltung, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und sich die Option, den Gehweg zukünftig zu verbreitern, offenzuhalten. Der Antrag ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel nun mehrheitlich abgelehnt worden.

Auf dem spitz zulaufenden Grundstück, das ab der Schultheißstraße entlang des schmalen Teils der Gartenstraße hin zur Stadtbahnhaltestelle "Vilich" liegt, sollen zwei zweigeschossige Doppelhäuser mit zusätzlichem Staffelgeschoss entstehen. Zurzeit befindet sich dort ein Garten. Dieser Teil der Gartenstraße sei eine wichtige Verbindung zwischen Alt- und Neu-Vilich, die von Fußgängern, Radfahrern und auch Schulkindern intensiv genutzt werde, so Werner Janik-Mehlem, Mitinitiator des Bürgerantrags in der Sitzung der Bezirksvertretung. "Der Bürgersteig ist dort unerträglich schmal, wenn Rollstuhlfahrer oder Drillingswagen einem entgegenkommenden Fußgänger begegnen, muss einer auf die Straße treten."

Seiner Meinung nach hätte die Verwaltung vor Erteilung der Baugenehmigung eine Bürgerbeteilung durchführen müssen. Huberta Kern vom Bürger Bund Bonn (BBB) unterstützte diese Ansicht. "Eine solche Baugenehmigung darf nicht ohne Beteiligung der Politik und Bürgerschaft erfolgen." Die Anwohner führen außerdem an, dass die geplanten Häuser dem Fluchtlinienplan von 1912, zuletzt geändert 1954, widerspricht.

Die Stadt habe bereits am 3. März eine Baugenehmigung erteilt, sagte Sigrun Scharf vom städtischen Bauordnungsamt. Der Bürgersteig sei 1,30 Meter breit, werde aber bisher von einer Hecke überragt. Ein schmaler Vorgartenbereich könnte zukünftig zumindest etwas mehr Armfreiheit bringen. Das Grundstück liege zwar nah an der Gartenstraße, sei aber bebaubar. Der Fluchtlinienplan sei aus Sicht der Verwaltung völlig überholt. "Er ist bereits durch die flankierenden Altgebäude überbaut, die müssten also abgerissen werden. Für uns hat er keine Relevanz mehr." Die Genehmigung von Bauprojekten dieser Größenordnung sei zudem laufendes Geschäft der Verwaltung. "Wir können natürlich nicht für jedes Doppelhaus eine Bürgerbeteiligung durchführen und in die politischen Gremien gehen, sonst sitzen Sie hier in Zukunft mindestens wöchentlich", sagte Scharf.

Bei dem Grundstück handele es sich um privates Eigentum, sagte Dieter Schaper (SPD). "Die Bezirksvertretung ist keine Baugenehmigungsbehörde, wir haben diese Kompetenz in keinster Weise." Zumal bei Rücknahme der Baugenehmigung der Bauherr Rechtsmittel einlegen könne und erhebliche Schadensersatzforderungen auf die Stadt zukommen könnten. Die Bezirksvertretung lehnte den Antrag bei zwei Gegenstimmen von BBB und Grünen und zwei Enthaltungen ab, äußerte aber den Wunsch, die Verwaltung möge mit dem Bauherrn verhandeln, um zu versuchen, eine Verbesserung des Gehwegs zu erreichen. Der Bauherr war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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