Ärger in Beuel über die Stadt Bonn Anwohner des Gerichtswegs müssen Ausbau selbst zahlen

Beuel · Die Kosten für den Ausbau am Gerichtsweg in Beuel werden voraussichtlich rund 570.000 Euro betragen. Zum Ärger der Anlieger müssen sie davon 80 Prozent selbst tragen.

Ob die Anwohner des Gerichtswegs sich freuen können, wird sich noch herausstellen. Einerseits will die Verwaltung nach zehnjähriger Planung endlich mit dem Ausbau beginnen. Andererseits sollen die Anlieger rund 80 Prozent der Kosten tragen. Von den geschätzten Ausbaukosten in Höhe von 570.000 Euro für den rund 340 Meter langen Gerichtsweg übernimmt die Stadt 114.000 Euro; auf die Anlieger würden 456.000 Euro entfallen.

2008 hat die Bezirksvertretung den Vorentwurf für den Ausbau des Gerichtswegs zwischen Königswinterer Straße und Rastenweg beschlossen. Die Maßnahme betrifft nur den Straßenbau und die Entwässerungseinrichtungen, nicht den Kanal. Erneuert werden sollen Unter- und Oberbau. Das zuständige Tiefbauamt schlägt vor, „aufgrund der geringen Breiten der Verkehrsflächen auf die Trennung in Fahrbahn und Gehweg zu verzichten. Die Straße soll weiterhin als Zone 30 ausgewiesen werden.

Die Planung sieht vor, die bestehende Einbahnstraßenregelung für den Teil zwischen Samansstraße Richtung Rastenweg wegen der insgesamt geringen Straßenbreite auf den gesamten Verlauf, also ab der Königswinterer Straße zu erweitern. Damit würde den Fußgängern und Radfahrern mehr Platz eingeräumt, so die Begründung. Die Straßenoberfläche soll aus Betonsteinpflaster bestehen, ausgenommen die Kreuzungsbereiche, die asphaltiert werden.

Sieben Bäume und 13 Stellplätze geplant

Zur Verschönerung der Straße sollen sieben Bäume in entsprechenden Baumscheiben gepflanzt werden. „Um dem unkontrollierten Parken entgegenzuwirken“, sind laut Verwaltung 13 Stellplätze vorgesehen. Die Erneuerung der Beleuchtung werde derzeit mit den Stadtwerken abgestimmt.

Den Ausbau beschließen soll die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am Mittwoch, 30 Januar. Allerdings haben die beiden FDP-Verordneten Martin Eßer und Wilfried Löbach Einwände. Bereits im Jahr 2006 hatte die Verwaltung den Anliegern des Gerichtswegs eine Ausbauplanung mit Kostenschätzung vorgelegt und in einer Bürgerinformation vorgestellt. „Für die aktuelle Planung, die gegenüber der aus 2006 erhebliche Kostensteigerungen enthält und zusätzlich die Einbahnstraßenregelung für den Gerichtsweg in voller Länge von der Königswinterer Straße bis zum Rastenweg vorsieht, ist keine erneute städtische Bürgerinformation vorgesehen“, kritisiert Eßer.

Die Anlieger sollten „nach all den Jahren“ noch einmal einbezogen werden. „Zumal die neue Einbahnstraßenregelung Auswirkungen auf den ganzen Ort hat. Das kann man nicht mit der kalten Platte servieren.“ Zudem hätten sich Anlieger bei ihm gemeldet, deren Grundstücke ohne einen Bürgersteig mit Zaun und Hecke direkt an den Gerichtsweg grenzen. „Sie fragen sich, wie der Ausbau erfolgen soll und wie hoch die Kosten für sie sind.“ Man müsse den Anwohnern nun auch die Zeit geben, die Planung in „ihre Lebenswirklichkeit“ einzubeziehen“, so Eßer. Das Geld für den städtischen Anteil des Ausbaus steht jedenfalls im Doppelhaushalt 2019/20 zur Verfügung.

Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Ausbauplanung im Dezember in einer einstimmigen Empfehlung an die Bezirksvertretung befürwortet.

Die Bezirksvertretung tagt am Mittwoch, 30. Januar, ab 17 Uhr im Rathaus Beuel.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort