Baubeginn für 2019 angepeilt Anschluss Maarstraße rückt näher

BEUEL · Ist sie der erhoffte Heilsbringer oder nicht? Als Vertreter des Landesbetriebs Straßen NRW in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel die Pläne für den Anschuss der Maarstraße an die Autobahn 59 vorstellten, konfrontierten die Politiker aller Parteien die Verkehrsplaner mit dezidierten Fragen.

 Mit den neuen Auf- und Abfahrten wird die Anschlussstelle Pützchen geschlossen und die Siegburger Straße umgebaut.

Mit den neuen Auf- und Abfahrten wird die Anschlussstelle Pützchen geschlossen und die Siegburger Straße umgebaut.

Foto: Max Malsch

Sie forderten Antworten zu Planungsumfang, Verkehrsbelastungen, Zeitschiene und Lärmschutz. Helmut Frings, verantwortlicher Projektplaner bei Straßen NRW und seine Kollegen antworteten:

Umfang des Vorhabens: Die A 59 wird zwischen der Anschlussstelle Vilich und dem Autobahnkreuz Bonn-Ost (Ramersdorfer Knoten) auf einer Länge von 2,3 Kilometern sechsspurig mit Standstreifen ausgebaut. Für die neue Anschlussstelle in Höhe der Maar-straße soll die sogenannte provisorische einseitige Auf- und Abfahrt Pützchen (Siegburger Straße) geschlossen werden.

Verkehrsbelastungen: Dem Landesbetrieb liegen folgende Werte vor: 2009 sind auf der A 59 täglich 81 200 Autos in Richtung Köln und 61 100 Autos in Richtung Königswinter gefahren. Die Prognose für das Jahr 2025 (nach Fertigstellung des Maarstraßenanschlusses) lautet: 75 200 Autos pro Tag in Richtung Köln und 72 000 Autos in Richtung Königswinter.

Lärmschutz: Die 2,3 Kilometer lange Ausbaustrecke wird einen Lärm mindernden Asphalt erhalten. Die Lärmschutzwände sollen - aber nur - entlang der Ausbaustrecke verlängert und erhöht, teilweise bis zu einer Höhe von acht Metern (Abschnitt Knippchen). Dadurch werden laut Landesbetrieb die Tagesgrenzwerte an allen Gebäuden eingehalten, die Nachtgrenzwerte werden an wenigen Gebäuden geringfügig überschritten. Für diese Häuser besteht der Anspruch auf passiven Lärmschutz (zum Beispiel neue Fenster). Die heutige Gesamtfläche des Lärmschutzes von 9400 Quadratmetern wird laut Frings auf 18 000 Quadratmeter verdoppelt.

Weitere Planungsdetails: Durch den Bau von Standstreifen wird die heute elf Meter breite Fahrbahn (pro Fahrtrichtung) um drei Meter ausgedehnt. Um diesen zusätzlichen Platzbedarf zu gewährleisten, werden die beiden Mittelstreifen von heute vier auf künftig 2,50 Meter reduziert. Außerdem müssen einige Häuser entlang der Autobahn abgerissen werden. Nach der Schließung der Anschlussstelle Pützchen wird die Siegburger Straße in Höhe der Autobahn umgebaut. Dort sollen zwei Bushaltestellen mit Fußgängerquerung und Ampeln, ein kombinierter Rad- und Gehweg auf der Nordseite und ein Gehweg auf der Südseite errichtet werden.

Anschluss Maarstraße: Auf der östlichen Seite der A 59 (Richtung Pützchen) wird die Maarstraße hinter der Autobahnauffahrt abgebunden. Nur noch Fußgänger und Radfahrer können Richtung Holtorfer Straße weiter. Auf der westlichen Seite der A 59 wird ein Kreisverkehr die Autos zu und von der Autobahn bringen. Die Anschlussstelle Maarstraße wird ein Vollanschluss. Soll heißen: vier Auf- und Abfahrten.

Helmut Frings erläuterte den Politikern, dass der Entwurf in dieser Form vom Bundesverkehrsministerium genehmigt und anschließend für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet worden sei. Derzeit würden alle Unterlagen für die im Juni geplante Einleitung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens vorbereitet. CDU-Stadtrat Ludwig Burgsmüller fragte nach, warum der Lärmschutz nicht bis zum Ramersdorfer Knoten verlängert würde. Laut Landesbetrieb reicht die Ausbaustrecke nicht so weit und damit bestünde kein Anspruch auf verbesserten Lärmschutz. "Aber auch in Küdinghoven und Ramersdorf wohnen Menschen direkt an der Autobahn", entgegnete Burgsmüller. Mehrere Politiker fragten nach, ob noch die Möglichkeit bestehe, Planungsdetails beim jetzigen Verfahrensstand zu ändern. Ihnen ging es vor allem um die zwei Fragen, ob die Maarstraße in Richtung Osten wirklich abgebunden werden muss, und ob die Anschlussstelle Pützchen nicht geöffnet bleiben kann. Dazu Frings: Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens könnten Anträge dieser Art formuliert werden. Allerdings würde das eine Verlängerung des gesamten Planverfahrens um zwei bis fünf Jahre bedeuten.

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