15-jähriger Raser in Mehlem Intensivtäter ohne Einsicht

BONN-RÜNGSDORF · Die Bonner Polizei hat am Dienstag einen 15 Jahre alten Jungen vorübergehend festgenommen. Er fuhr in überhöhter Geschwindigkeit durch Bonn-Rüngsdorf.

Ein 15 Jahre alter Niederbachemer, der wegen brutaler Gewaltdelikte polizeibekannt ist und von einem Jugendschöffengericht erst jüngst verurteilt worden war, ist am Dienstag mit einem gestohlenen Auto durch Mehlem gerast.

Dabei ist er nach Zeugenaussagen durch eine besonders rücksichtslose und aggressive Fahrweise aufgefallen. Offensichtlich alarmierte eine Mutter die Polizei, weil der 15-Jährige sie und ihre beiden Kinder fast umgefahren hatte: "Der ist gefahren wie eine gesengte Sau." Auf Anfrage bestätigte Polizeisprecher Robert Scholten den Sachverhalt weitgehend. Ebenso, dass den Beamten der 15-Jährige wegen Eigentums- und Gewaltdelikten bekannt sei und gegen ihn eine Vorbewährung verhängt worden sei.

Laut Scholten legen ihm die Ermittler dieses Mal zur Last, in einem gestohlenen Auto ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein. Die Zeugin hatte laut Polizei einen Autofahrer gemeldet, der mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Austraße in Mehlem unterwegs war. Eine Überprüfung der Kennzeichen ergab, dass der Wagen gestohlen ist, so dass die Leitstelle sofort eine Fahndung einleitete. In der Nähe der Austraße konnten Streifenbeamte den verdächtigen Wagen mit dem 15-Jährigen stoppen. Einen Fluchtversuch konnten die Polizisten vereiteln. Nach der Verhaftung, erkennungsdienstlichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft habe man den 15-jährigen wieder nach Hause entlassen, so der Polizeisprecher.

Scholten betonte jedoch, dass er jetzt mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein rechnen muss. Auch bestehe der Verdacht des Autodiebstahls, wobei der Vorwurf genauer untersucht werden müsse, so Scholten: "Das Auto wurde mit originalen Schlüsseln geführt." Keine Zweifel gebe es aber, dass der Wagen Anfang Juli in Tannenbusch von jemandem gestohlen worden ist.

Weit schwerer dürfte für den Jugendlichen wiegen, was aus seiner Vorbewährung wird. Die zuständige Jugendrichterin wird über den neuen Sachverhalt informiert, erklärte Monika Volkhausen, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft: "Sie entscheidet auch über das weitere Verfahren." Wie berichtet, hatte das Jugendschöffengericht den 15-Jährigen erst Ende Juni wegen seiner führenden Rolle in der "Bandana-Bande" zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Polizei legt der Bande eine Reihe teils brutaler Raubüberfälle zur Last, begangen im Bonner Hofgarten. Gleichzeitig war laut Birgit Niepmann, Direktorin des Bonner Amtsgerichtes, in dem Urteil eine Vorbewährung von sechs Monaten ausgesprochen worden. Ferner Bewährungsauflagen in Form von 20 Sozialstunden pro Monat, Antigewalttraining sowie drei Gespräche bei einer Suchtberatung.

Nicht zu klären war gestern, ob sich der 15-Jährige auch wegen einer weiteren Tat, einer gefährlichen Körperverletzung, verantworten muss, oder ob diese Tat in der Einheitsjugendstrafe berücksichtigt wurde: Er hatte im April dem Hausmeister in seinem Wohnhaus in Niederbachem unvermittelt, so schilderten es Zeugen, einen Fußtritt in Richtung Kopf versetzt. Daraufhin war der Mann eine Kellertreppe hinuntergestürzt. Der Hausmeister musste damals ins Krankenhaus gebracht werden (der GA berichtete).

14-jähriger Tannenbuscher sitzt in Untersuchungshaft

Erneut straffällig wurde unlängst auch jener 14 Jahre alte Tannenbuscher, den das Jugendschöffengericht im April zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt hatte. Innerhalb von sechs Monaten sollte entschieden werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob der Jugendliche die Jugendeinheitsstrafe antreten muss. Mehr als 90 Straftaten, begangen 2013 und 2014, wurden dem 14-Jährigen zur Last gelegt . Dabei handelt es sich vor allem um Rollerdiebstähle und Brandstiftungen. Belangt werden konnte er jedoch wegen seiner Strafunmündigkeit nicht. Erst nachdem er nach seinem 14. Geburtstag im Januar weitere Straftaten verübt hatte, verhängte das Jugendschöffengericht eine Jugendeinheitsstrafe auf Bewährung. Nach zwei neuerlichen Rollerdiebstählen sitzt der 14-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft, teilte Monika Volkhausen, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft, mit.

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