Mehlemer Bach Bezirksregierung erlässt Überschwemmungsgebietsverordnung

MEHLEM · Die Bezirksregierung Köln hat nach der bisher geltenden vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes des Mehlemer Baches jetzt eine Überschwemmungsgebietsverordnung für den Mehlemer Bach erlassen. Das hat Regierungspräsidenten Gisela Walsken Bonns Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch am Montag auf Nachfrage bestätigt.

Die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mehlemer Baches im Bereich der Stadt Bonn und der Gemeinde Wachtberg" wird eine Woche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln in Kraft treten und soll 40 Jahre gelten.

Oberbürgermeister Nimptsch: "Ich danke der Bezirksregierung für die schnelle Entscheidung. Wir haben damit einen gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen alle beteiligten Kommunen handeln können. Eine erste Gesprächsrunde, an der Bonn, Wachtberg und die Bezirksregierung beteiligt sind, wird schon in dieser Woche stattfinden. Wir werden alle denkbaren Maßnahmen, die künftige Schäden durch Unwetter mildern könnten, auf ihre Machbarkeit hin prüfen und dann zusammen mit den politischen Gremien entscheiden, was konkret getan wird. Trotz aller denkbaren Veränderungen werden wir allerdings nicht garantieren können, dass zukünftige Unwetter überhaupt keine Schäden mehr anrichten."

Die ausgewiesenen Gebiete dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen und werden bei einem 100-jährigen Hochwasser zur Entlastung beansprucht und überschwemmt. Die Folgen einer solchen Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes sind in § 78 Abs. 1 des Wasserhaushaltgesetzes geregelt. So dürfen in diesen Bereichen zum Beispiel keine Baum- und Strauchpflanzungen angelegt werden, Grünland nicht in Ackerland umgewandelt und keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.

Im abgelaufenen Verfahren wurden die Pläne öffentlich ausgelegt und Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Behörden oder Wasserverbände wurden laut Bezirksregierung Köln beteiligt. Deren Stellungnahmen und Einwendungen aus diesem Verfahren hat die Behörde, soweit geboten, berücksichtigt und in die Planung aufgenommen.

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