Ecke Langenbergsweg/An der Nesselburg Kritik an Bauvorhaben in Mehlem

MEHLEM · In Mehlem soll gebaut werden. So ist beabsichtigt, auf dem Grundstück an der Ecke Langenbergsweg und An der Nesselburg ein Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss zu errichten. Außerdem soll es eine Tiefgarage geben.

Das geht aus einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung hervor. Die Stadt hat keine Bedenken und "beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden". Das sehen die Anwohner anders: Sie wehren sich vehement gegen die geplante Bebauung. Und auch der Bürger Bund Bonn (BBB) lehnt das Vorhaben ab.

"Der Bauherr hat nach einer Beratung das Bauvorhaben an die Nachbarbebauung angepasst", heißt es von der Verwaltung. So sei nun geplant, an der Straße An der Nesselburg ein dreigeschossiges Gebäude plus Staffelgeschoss zu errichten, am Langenbergsweg bestehe das Haus aus zwei Geschossen plus Staffelgeschoss.

Dies passe sich in die Umgebung ein, die durch "eine reine Wohnbebauung in bis zu zweigeschossiger, offener Bauweise geprägt" sei, heißt es von der Verwaltung. An der Straße An der Nesselburg befänden sich im weiteren Verlauf dreigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss, das Haus auf dem Grundstück Langenbergsweg 52 sei ebenfalls ein dreigeschossiger Bau plus Dachgeschoss.

Das Objekt sprenge den Rahmen der umliegenden Bebauung heißt es hingegen von den Anliegern, die Einspruch gegen das Vorhaben erhoben haben. "Eine viergeschossige Bebauung ist im gesamten Umfeld nicht zu finden."

Außerdem besäßen alle Häuser Vorgärten, "was bei dem Neubau ebenfalls entfallen soll". Auch sei es erstaunlich, dass die Anwohner bisher nicht über das Bauvorhaben informiert worden seien. Das erwarte man aber von der Verwaltung.

Und: Es sei nicht richtig, dass An der Nesselburg viergeschossige Gebäude stünden. Diese gebe es nicht. Das Haus am Langenbergsweg dürfe man nicht als Vergleich heranziehen, da es sich um ein Fabrikwohngebäude handele. Außerdem sei es nicht drei-, sondern zweigeschossig plus Dachgeschoss.

Die Bauvoranfrage solle negativ beschieden werden, fordert der BBB in einem Dringlichkeitsantrag an die Bezirksvertretung Bad Godesberg. Bevor die Stadt grünes Licht zu einer Bebauung in diesem Bereich gebe, "ist der Bezirksvertretung die jeweilige Planung vorzulegen".

Weiterhin solle das Vorhaben überarbeitet werden: Jedes der beiden Gebäude solle zur jeweiligen Straßenfront hin orientiert und nicht miteinander verbunden sein. Außerdem sollen sie höchstens zwei Vollgeschoss ohne Staffelgeschoss aufweisen "und über ein flaches Sattel- oder Zeltdach verfügen".

Denn: "Die Bebauung ist offenkundig als ein Baukörper geplant, der die gesamten Straßenfronten der beiden Grundstücke ohne Unterbrechung umschließt", so der BBB in der Begründung des Antrags. Das Vorhaben erscheine "als ein zu massiv geratener winkelförmiger Riegel, der sich in die Umgebungsbebauung nicht einfügt".

Die umliegenden Häuser seien niedriger, keines habe ein Staffelgeschoss, Flachdächer gebe es nicht. Die Planung sei somit als "nicht genehmigungsfähig zu bezeichnen". Sollte dennoch grünes Licht gegeben werden, "ist eine negative Vorbildwirkung für die künftige Entwicklung des Gebietes zu befürchten".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort