Messerattacke auf Polizisten in Lannesdorf BGH: Haftstrafe muss überprüft werden

KARLSRUHE/BONN · Die Haftstrafe für einen gewalttätigen Muslim, der bei einer Demonstration in Bonn auf zwei Polizisten eingestochen hatte, muss neu geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch die Verurteilung des Türken zu sechs Jahren Haft zum Teil auf.

Das Gericht habe die Höhe der Strafe nicht rechtsfehlerfrei begründet, hieß es. Der 27-Jährige kann nun möglicherweise mit einem milderen Urteil rechnen.

Er war im Mai 2012 bei einer Kundgebung gegen die rechtsextreme Splittergruppe "Pro NRW" mit einem Messer auf Polizisten losgegangen und hatte zwei von ihnen schwer verletzt.

Zuvor hatte der Mann Steine auf Demonstranten geworfen, nachdem er erfahren hatte, dass bei der Demonstration "Mohammed-Karikaturen" hochgehalten wurden. Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten 2012 daher wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Das Landgericht begründete die Haftstrafe unter anderem damit, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe. Der BGH wies den Fall jetzt zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurück. Die Begründung für die recht hohe Haftstrafe sei zu knapp ausgefallen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer. Die Strafe könnte zwar noch angemessen sein. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme.

Der Täter wurde zwar in Deutschland geboren und wuchs hier auf, hat aber die türkische Staatsbürgerschaft. Er selbst rechne sich keiner Gruppierung zu, sei jedoch gläubiger Muslim, sagte sein Anwalt am Mittwoch in Karlsruhe.

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