Moscheebauvorhaben Stadt lehnt "Kulturverein" ab

BAD GODESBERG · Am Ende blieb den Urhebern einer Bauvoranfrage nur die Unterstützung der Linkspartei. Die aber reichte nicht, um an der Bonner Straße die Genehmigung für den Bau einer "Kulturvereinsstätte" mit Versammlungsräumen, Moschee und Jugendarbeit doch noch durchzusetzen. Ohne längere Diskussion folgte der Unterausschuss Bauplanung kürzlich der Empfehlung der Verwaltung und lehnte die Bauvoranfrage ab.

 Hinter der schmalen Einfahrt verbirgt sich ein rund 5000 Quadratmeter großes Areal.

Hinter der schmalen Einfahrt verbirgt sich ein rund 5000 Quadratmeter großes Areal.

Foto: Ronald Friese

Die Stadtverwaltung hatte dem Gremium die Ablehnung empfohlen, weil sich das Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfüge. Es geht um ein rund 5000 Quadratmeter großes Grundstück in einem Innenhof zwischen Bonner Straße, Laufenbergstraße und Sankt-Augustinus-Straße.

Dort möchte ein Bauherr am liebsten ein Mehrfamilienhaus errichten sowie eine Nutzungsänderung der vorhandenen Gewerbeflächen in einen Kulturverein mit Moschee erreichen. Die notwendigen Stellplätze wollte er laut Stadtverwaltung überwiegend in einer Tiefgarage unterbringen.

"Eine religiöse Versammlungsstätte in der geplanten Größenordnung ist an dieser konkreten Stelle jedoch nicht zulässig", bewertet die Stadtverwaltung die Anfrage. So sei der Betriebsbeschreibung zu entnehmen, dass zu Gebetszeiten "insgesamt etwa 300 bis 350 Menschen aus Bad Godesberg sowie Besucher aus dem Ausland" die Moschee besuchen würden. "Da die Räumlichkeiten auch in den Abendstunden und am Wochenende genutzt werden, entsteht eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung im Blockinnenbereich", so die Verwaltung, die außerdem darauf verweist, dass sich unmittelbar neben dem Areal Wohngärten befinden.

Als unverträglich mit dem Gebot der Rücksichtnahme bewertet das Bauordnungsamt auch die vorgesehene Tiefgarageneinfahrt, die sich ebenfalls neben bestehenden Gärten befände. Schließlich sei auch die "geplante, massive Größenordnung der Baukörper im Blockinnenbereich nicht zulässig". Bei einer Genehmigung der Pläne wäre es nicht die erste Moschee in dem Viertel: Zwei Häuser weiter befindet sich seit Jahren die Al-Ansar-Moschee des Marokkanischer Kulturvereins. Im südlichen Bereich der Koblenzer Straße, in Höhe der Friedrichallee, gibt es zudem die im "Haus Godeswinkel" untergebrachte Ditib-Moschee. Wer hinter den Plänen für das neue Bauvorhaben in der Nachbarschaft steckt, teilte die Stadtverwaltung nicht mit.

Die Debatte über das aktuelle Ansinnen blieb im Ausschuss kurz. Lediglich die Linkspartei war der Auffassung, dass es sich um eine Nutzungsmöglichkeit handele, die man weiter verfolgen könne. Alle anderen Kommunalpolitiker folgten den Argumenten der Stadtverwaltung. Im Nachgang meldete sich in der Sache der Bürger Bund Bonn zu Wort, dessen Vertreter die Entscheidung nicht nur aufgrund der Unverträglichkeit mit der Umgebung begrüßten. "Bestehende Gewerbeflächen müssen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben und sonstigem Kleingewerbe vorgehalten werden, damit Betriebe nicht gezwungen sind, in die Region abzuwandern", sagt Marcel Schmitt.

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