18-Jähriger mit Lehrerin aneinandergeraten Pistole auf Facebook kostet Schüler 1.000 Euro

Region/Bonn · Was für weitreichende Konsequenzen Inhalte haben können, die Nutzer von sozialen Netzwerken ins Internet stellen, zeigt einmal mehr der Fall eines Schülers aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis.

In einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht ging es jetzt um die Frage, ob der ehemalige Hauptschüler dafür haftbar gemacht werden kann, dass seine Lehrerin mehrere Monate dienstunfähig war.

Der heute 18-Jährige wurde vom Land Nordrhein-Westfalen auf die Zahlung von 14.377 Euro Schadensersatz verklagt.

Während seiner Schulzeit war der Jugendliche immer wieder mit einer Lehrerin aneinander geraten, da er sich von ihr nicht gemocht fühlte.

Der Schüler postete wütend eine stilisierte Pistole

In seiner Wut auf die Lehrerin postete der damals 14-Jährige im März 2012 auf seinem nur für "Freunde" einsehbaren Bereich von Facebook eine stilisierte Pistole. Dieses aus Zeichen einer Computertastatur erstellte Waffenbild hatte der Schüler mit den Worten versehen, dass sie "extra nur" für die besagte Lehrerin sei.

Mitschüler berichteten dies allerdings der Schulleitung. Als die Lehrerin über den Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde, führte dies laut einer Psychologin zu einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Die bereits vorher unter psychischen Problemen leidende Lehrerin wurde so krank, dass sie drei Monate ausfiel.

Trotz der Vorerkrankung wurde die Aktion mit der Pistole in einem medizinischen Gutachten als "wesentliche alleinige Ursache" für die Dienstunfähigkeit bezeichnet.

Die Kosten, die dem Land in diesen drei Monaten entstanden, wollte die Klägerin nun von dem Schüler erstattet bekommen.

Schüler dürfen davon ausgehen, dass ihre Lehrer gesund sind

Zivilrichter Klaus Haller ging jedoch davon aus, dass dem Schüler die Dienstunfähigkeit nicht zugerechnet werden kann. Damit musste der Jugendliche, der das Bild nur auf seiner privaten Facebookseite veröffentlich hatte, nicht rechnen, so Haller.

Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass dem Beklagten die Vorerkrankung der Lehrerin bekannt war. Grundsätzlich dürfe ein Schüler davon ausgehen, dass die ihm gegenüberstehenden Lehrer gesund sind.

Vor allem aus erzieherischen Gründen schlug der Richter allerdings den Abschluss eines Vergleichs vor. Dieser sieht vor, dass der 18-Jährige 1.000 Euro an das Land zahlt.

Dieser gütlichen Einigung stimmten alle Seiten zu. Im Prozess hatte der ehemalige Schüler eingeräumt, dass er "Scheiße gebaut" habe. Das Waffenbild hatte er damals sofort wieder gelöscht. Ein eingeleitetes Strafverfahren wegen Bedrohung wurde eingestellt.

Aktenzeichen: LG Bonn 4 O 93/15

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