Godesberger Straßengangster Black Jacket floh in die Schweiz

BONN · Wenn in knapp zwei Wochen der Prozess gegen die Mitglieder der Bad Godesberger Straßengang "Black Jackets" beginnt, wird sich zeigen, ob vier oder fünf Männer auf der Anklagebank Platz nehmen werden.

Wie Gerichtssprecher Philipp Prietze auf Anfrage bestätigte, wurde ein im Frühjahr untergetauchter Angeklagter vor wenigen Tagen in der Schweiz festgenommen und bereits ausgeliefert.

Nun wird geprüft, ob dem 22-Jährigen gemeinsam mit seinem zwei Jahre älteren Bruder und den restlichen drei Angeklagten der Prozess gemacht wird. Nach der Flucht des jungen Mannes hatte das Gericht das Verfahren gegen ihn abgetrennt, um gegen die restlichen Angeklagten, die zum Teil in Untersuchungshaft sitzen, verhandeln zu können.

Der Prozess gegen die "Black Jackets" beginnt am Dienstag, dem 5. November. Die Männer im Alter zwischen 20 und 24 Jahren sollen vor allem bewaffnete Raubüberfalle begangen und bandenmäßigen Drogenhandel betrieben haben. Laut der Staatsanwaltschaft hatte sich die Gruppe Mitte 2012 gebildet. Durch ihr gemeinsames Auftreten mit der gleichen Kleidung - Kutten im Stil von Rockergangs mit der Aufschrift "Black Jackets Westend" - sollen sie Angst und Schrecken verbreitet haben.

Im Januar dieses Jahres wurden bei einer großangelegten Razzia 33 Wohnungen durchsucht und zahlreiche Waffen beschlagnahmt. Zu diesem Zeitpunkt saß der jetzt in der Schweiz festgenommene 22-Jährige bereits wegen anderer Delikte mehrere Monate in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht verhängte im März deswegen eine 18-monatige Einheitsjugendstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Verurteilt wurde der Angeklagte damals wegen gefährlicher Körperverletzung. Unter anderem hatte er eine Massenschlägerei mit bis zu 20 Personen in einem Godesberger Lokal angezettelt. Anstatt sich an die Bewährungsauflagen zu halten setzte sich der 22-Jährige allerdings ins Ausland ab.

Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, soll er sich über das Internet sowohl über die Polizei als auch über seine ehemaligen Komplizen lustig gemacht und auch Drohungen ausgesprochen haben.

Beim Abtauchen stellte sich der Angeklagte allerdings nicht besonders clever an: Auf seine Spur kamen die Ermittler anscheinend durch Post, die der in Untersuchungshaft sitzende ältere Bruder erhalten hatte. Darin sollen dem Häftling Grüße von seinem kleinen Bruder überbracht worden sein.

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