Doppellösung für die Godesburg Bald zwei Gastronominnen auf der Burg

BAD GODESBERG · Die Bezirksvertretung hat am Mittwochabend der Doppellösung zugestimmt, die Godesburg künftig von zwei Gastronominnen betreiben zu lassen. Damit endet eine monatelange Hängepartie, die mit offenen Forderungen der Stadt als Eigentümerin der Burg gegen die bislang allein agierende Betreiberin Marion Hauck begonnen hatte.

Wie berichtet, hatte die Stadtverwaltung ihr im Frühjahr fristlos gekündigt, weil sie massiv in Zahlungsrückstand geraten sein soll. Als Hauck der Kündigung über ihren Anwalt widersprach, begann ein zähes juristisches Ringen, das schließlich mit einem Hilfsgriff beendet wurde. So erklärte sich mit Lydia Lohmeier eine erfahrene Gastronomin dazu bereit, in den Betrieb der Godesburg einzusteigen.

Lohmeier gründete einst das Cateringunternehmen "Lohmeier & Deimel" mit und führt heute die Restaurants "Dacapo" an der Beethovenhalle und "Klein-Petersberg" in Nähe der Fähre in Mehlem. Nach Informationen des General-Anzeigers soll Lydia Lohmeier den betriebswirtschaftlichen Part übernehmen, während sich Marion Hauck, in deren Obhut die Godesburg seit über zehn Jahren ist, weiterhin um das handwerkliche gastronomische Geschäft kümmert.

Obwohl mit der Entscheidung zunächst einmal ein gordischer Knoten zerschlagen werden konnte, ging ihr in der Bezirksvertretung eine intensive halbstündige Diskussion voraus.

Insbesondere der Bürger Bund kritisierte die mit der Lösung verbundene Vereinbarung zur Verrechnung der bestehenden Außenstände, wie sie die Stadtverwaltung vorgeschlagen hatte. Demnach soll eine neu zu gründende Dachgesellschaft, an der beide Unternehmerinnen beteiligt sind, zunächst eine Haftung für Altschulden in Höhe von 50.000 Euro übernehmen und diesen Betrag an die Stadt zahlen.

Ferner verlangt die Stadt eine monatliche Schuldentilgung, zunächst befristet auf fünf Jahre. Überdies soll die bisherige Pächterin zu einer einmaligen Zahlung verpflichtet werden.

Insgesamt sichert sich die Stadt auf diese Weise vertraglich eine Tilgung von etwas über 100.000 Euro und besteht darüber hinaus auf Erfüllung einer weiteren Forderung gegen die bisherige Pächterin. Im Gegenzug aber erlässt ihr die Stadt Forderungen in Höhe von fast 60.000 Euro.

Für den Fall eines mangels Masse scheiternden Insolvenzverfahrens gegen die bisherige Betreiberin hat sich die Stadt ein Sonderkündigungsrecht des Pachtvertrags einräumen lassen, wobei die neue Geschäftspartnerin in diesem Fall gegen die Übernahme von 20.000 Euro der Altschulden als alleinige Pächterin im Geschäft bleiben könnte.

Kritik beim Bürger Bund Bonn (BBB) rief in der Sitzung vor allem die Höhe der zu erlassenen Altschulden hervor, in der er einen immensen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt und ihre Bürger sieht.

Überzeugender als dieser Einwurf des Bürger Bundes, der zudem den vereinbarten Pachtzins als zu niedrig ansieht, wirkte auf die Mehrheit der Bezirksvertretung aber offenbar die Argumentation der Stadtverwaltung. Die Angelegenheit sei "äußerst dringlich", da ohne einen kurzfristigen Vertragsbeitritt die bestehenden Außenstände kaum beizubringen seien, hatte es im Stadthaus geheißen.

"Darüber hinaus", so das Liegeschaftsamt weiter, "könnte der Betrieb der Godesburg durch eine Insolvenz über einen langen Zeitraum blockiert werden." Die letzte Entscheidung über die Doppellösung liegt nun am Donnerstag kommender Woche beim Stadtrat.

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