Neubauprojekt an der Godesberger Allee Auch das vierte Haus ist genehmigt

BAD GODESBERG · Das Neubauprojekt Godesberger Allee 106 wird vergrößert. Zusätzlich zu den drei geplanten Wohnhäusern hat die Verwaltung bereits ein viertes Haus mit Tiefgarageneinfahrt an der Matthias-Grünwald-Straße genehmigt. Das teilte sie zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am Mittwochabend mit.

 An der Godesberger Allee stehen bisher nur die Werbeschilder für das Neubauprojekt: Auf dem Gelände sollen vier Mehrfamilienhäuser mit zwei Tiefgaragen entstehen.

An der Godesberger Allee stehen bisher nur die Werbeschilder für das Neubauprojekt: Auf dem Gelände sollen vier Mehrfamilienhäuser mit zwei Tiefgaragen entstehen.

Foto: Ronald Friese

Anwohner Helmut Weisskopf brachte in einem Bürgerantrag Bedenken vor. "Die Planänderung wirkt sich unmittelbar auf unsere Wohnsituation aus", sagte er. Die Matthias-Grünewald-Straße sei nicht geeignet, zusätzlichen Verkehr aus dem geplanten Neubauprojekt aufzunehmen.

Wie berichtet, sollen auf dem Areal an der Godesberger Allee Eigentumswohnungen entstehen. Die Verwaltung erteilte die Baugenehmigung, ohne die politischen Gremien einzubeziehen. Begründung: Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens sei gegeben - obwohl "die Baukörper hinsichtlich der Ausnutzungswerte von den Vorgaben abweichen". Allerdings nicht nach heutigen Maßstäben.

Grund dafür ist laut Verwaltung die Neuregelung einer Verordnung: In den 1960er Jahren, als der Bebauungsplan für das Areal aufgestellt wurde, galten auch Staffelgeschosse als anzurechnende Etagen. Dies ist seit 1990 nicht mehr der Fall. Bei älteren Bebauungsplänen wurden deswegen teilweise Befreiungen erteilt. So auch in diesem Fall. Auch die Lage der Gebäude weicht von den im Baubauungsplan eingezeichneten Baufeldern ab.

Inzwischen sind laut Verwaltung alle vier Häuser genehmigt. Die Bezirksverwaltung stellte fest, dass sie nicht mehr viel ausrichten kann. Philipp Lerch (CDU) hielt die neue, zweite Tiefgarageneinfahrt in der Matthias-Grünewald-Straße für "erklärungsbedürftig", denn sie produziere einen Umweg von geschätzt einem Kilometer. Die Verwaltung berief sich auf die Baufreiheit des Bauherrn. Der Bebauungsplan sehe kein Zu- und Abfahrtsverbot am Wendehammer der Stichstraße vor. Insofern habe sie die Anträge genehmigen müssen.

Marcel Schmitt (Bürger Bund) verwies darauf, dass ein Bebauungsplanverfahren eine Lösung gewesen wäre. So hätten Politik und Bürger dabei mitreden können, nicht mehr zeitgemäße Vorgaben zu ändern. Auch bei den Verhandlungen mit dem Bauherrn hätte die Verwaltung durchaus Spielraum gehabt, meint Schmitt, zum Beispiel bei der Frage, wo die Tiefgarageneinfahrten eingeplant werden. Für seinen Antrag, den Oberbürgermeister aufzufordern, "die erkennbar rechtswidrige Baugenehmigung zurückzunehmen", fand der Bürger Bund keine Mehrheit.

Der Antragsteller des Bürgerantrags wünschte sich auch Informationen über die Abwasserentsorgung und darüber, "welche Auflagen dem Bauherrn bezüglich der zu erwartenden Belastung durch Baustellenverkehr und Arbeitszeiten angesichts der bestehenden Wohnbebauung auferlegt werden". Zur Bausituation bekam er zwar keine genauen Antworten, aber eine gute Nachricht gab es dann doch: Bei einer zukünftigen Kanalsanierung mit Kanalerweiterung, die durch die Neubauten erforderlich wäre, zahlen die Anlieger fiktive Kosten. Sie würden laut Verwaltung so runtergerechnet, dass sie dem bisherigen Kanalvolumen entsprechen.

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