Zulassung verloren Anästhesistin soll an drei Todesfällen schuld sein

BAD GODESBERG · Im Falle der Anästhesistin aus Bad Godesberg, gegen die zum wiederholten Male wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, ist jetzt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein eingeschritten.

Unabhängig vom Ausgang des laufenden Strafverfahrens hat sie der Medizinerin, die bereits aufgrund zweier anderer Todesfälle in ihrer Praxis verurteilt worden war, die kassenärztliche Zulassung entzogen. Das bedeutet, dass die Anästhesistin nunmehr keine Kassenpatienten mehr behandeln darf. Unberührt bleibt davon die Approbation der Ärztin, über deren Entzug die Bezirksregierung zu entscheiden hätte. Privatpatienten darf sie somit weiterhin behandeln.

Wie der General-Anzeiger berichtet, waren in der Godesberger Gemeinschaftspraxis unter der Obhut der Narkoseärztin 1994 ein vierjähriges Kind und 2007 eine 44-jährige Frau zu Tode gekommen.

Beide Fälle hatten zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung geführt, waren allerdings wegen einer Namensänderung der Ärztin vom Gericht nicht miteinander in Verbindung gebracht worden. Zuletzt hatte im August vergangenen Jahres eine 66-jährige Frau die Vollnarkose nicht überlebt, was Anlass für das erneute Strafverfahren war. In der Praxis werden kleinere Operationen, etwa am Schultergelenk, vorgenommen.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein begründet ihren Schritt mit einer möglichen Wiederholungsgefahr und einer konkreten Gefährdung der Patienten. So gebe es aus Sicht der KV keine Gewährleistung dafür, dass die Patienten in der Praxis behandelt werden können, ohne dabei Schaden zu nehmen.

Dass die KV erst jetzt tätig wurde, begründet ein Sprecher gegenüber dem GA mit strengen Datenschutzvorschriften, denen auch der Informationsaustausch zwischen Institutionen und Verbänden unterliege. Die Ärztekammer Nordrhein - ihr Sitz in Düsseldorf befindet sich im selben Gebäude wie die KV - will vor weiteren berufsrechtlichen Schritten das laufende Strafverfahren abwarten. Ebenso handhabt es die Bezirksregierung Köln, die letztlich über die Approbation zu entscheiden hat.

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