Bad Godesberg Ako-pro klagt gegen Ex-Vorsitzenden

Bad Godesberg · Die dem Aloisiuskolleg (Ako) nahestehende Bildungseinrichtung Ako-pro-Seminar geht juristisch gegen ihren Ex-Vorsitzenden vor. "Ako-pro hat gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Klage beim Landgericht Bonn eingereicht", erklärt Dirk Stueber als Vorsitzender des 2011 neu aufgestellten Vereins.

Der Streitwert sei auf 25.000 Euro zu taxieren. Man klage auf "Schadensersatz und Rückgabe von Vereinseigentum". Weitere Details will Stueber nicht nennen, "um unsere Prozesssituation nicht im Vorfeld zu verschlechtern".

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdachtes gegen den 54-jährigen ehemaligen Ako-Mitarbeiter, nachdem das städtische Rechnungsprüfungsamt ihm jahrelange systematische Täuschung beim Beantragen von Zuschüssen vorgeworfen hatte. Die Stadt erhebt Rückforderungen an den Verein. Bis Dezember 2012 zahlte Ako-pro 16.000 Euro zurück.

Auf Anfrage erklärt Winfried Seibert, Anwalt des Beschuldigten, sein Mandant kenne die Klage noch nicht. Gegebenenfalls werde er sich im Verfahren und nicht gegenüber der Presse äußern. "Einen überzeugenden Ansatz für Schadensersatzansprüche sehe ich derzeit nicht. Also warten wir das ab", so Seibert.

Das Landgericht bestätigt, dass die Klage eingereicht worden sei. Nach Informationen von Ako-Rektor Pater Johannes Siebner hält sich der 54-Jährige Ex-Seminarleiter seit längerer Zeit in Ägypten auf. Das 2012 vom Jesuitenorden herausgegebene Buch "Unheilige Macht" vermerkt, der Mann habe "sich ins Ausland abgesetzt".

Der Bonner Anwalt Norbert Landwehr hatte dem GA im Juni berichtet, dass der Beschuldigte seine Wachtberger Immobilien verkauft habe. Ein Wohnortwechsel wird von Winfried Seibert, dem Anwalt des Beschuldigten, aber bestritten. Sein Mandant sei nach wie vor in Bonn gemeldet.

"Kein vernünftiger Mensch wird in der unklaren politischen Situation in Ägypten Entscheidungen von Dauer treffen." Sein Mandant arbeite dort nur vorübergehend "in einem Programm". Die Vermögensverhältnisse seines Mandanten seien Privatsache. Nach GA-Informationen stimmt die Bonner Meldeadresse des Mannes mit der eines Elternteils überein.

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