Bonner Landgericht Ako-Verein verklagt Ex-Chef

Bonn · Der Verein Ako-Pro-Seminar, der dem Aloisiuskolleg (Ako) in Bad Godesberg nahesteht, hat seinen ehemaligen Vorsitzenden auf die Zahlung von mehr als 11.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der 54-Jährige soll zudem ein geländegängiges Wohnmobil, das von Vereinsgeldern bezahlt worden sein soll, herausgeben.

Aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus kamen am Donnerstag die Richter der 4. Zivilkammer am Landgericht: Stundenlang war das frühere Geschäftsgebaren der dem Aloisiuskolleg (Ako) in Bad Godesberg nahestehenden Bildungseinrichtung Ako-pro-Seminar unter die Lupe genommen worden.

Obwohl das Gericht das persönliche Erscheinen des Beklagten angeordnet hatte, zog dieser es vor, dem Prozess fernzubleiben. Laut seinem Anwalt Winfried Seibert hält sich sein Mandant derzeit in Ägypten auf. Dem Vernehmen nach soll der Mann als Manager in einem Hotel tätig sein.

Der Sozialpädagoge war seit Anfang der 90er Jahre Vereinsvorsitzender. Jetzt wirft ihm der Verein vor, zwischen 2008 und 2010 mehrere 1000 Euro Bargeld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Dieses Geld stamme offenbar aus einer "schwarzen Kasse", deren Existenz gestern von einer als Zeugin gehörten Mitarbeiterin bestätigt wurde.

Der Verein hält dem Ex-Chef unter anderem vor, mehr als 4000 Euro veruntreut zu haben, die bei Schnupperkursen der Pfadfinder eingenommen wurden. Zudem soll er mit einer Kreditkarte des Vereins sein Privatauto betankt und neue Reifen im Wert von 640 Euro gekauft haben.

Von dem Beklagten werden die Vorwürfe laut seinem Anwalt bestritten - und nicht nur das: In einigen Fällen wird sogar behauptet, dass andere Mitarbeiter das Geld unterschlagen haben müssten. Warum der Ex-Vorsitzende als Halter im Kfz-Brief des Wohnmobils steht, weiß auch der Beklagtenanwalt nicht: Sein Mandant habe ihm erklärt, dass alle wirtschaftlich relevanten Dinge bei Kollegratstreffen besprochen und abgesegnet worden seien.

Zur Überraschung aller Beteiligten teilte der Anwalt mit, dass das Wohnmobil vor Kurzem von dem Sozialpädagogen verkauft worden sei. An wen und für welchen Betrag es verkauft worden sei, wisse er allerdings nicht.

Da es offenbar keine schriftlichen Beschlüsse bezüglich des Betankens des Privatautos gibt, stellte der Kammervorsitzende fest: "Wenn es keine Vereinbarung gab, muss es zurückgeführt werden." Außerdem könne sich der Beklagte nicht darauf berufen, dass Geld aus einer inoffiziellen Kasse fehle und er nicht wisse, wie viel da drin gewesen sei.

Ein von den Richtern vorgeschlagener Vergleich - der 54-Jährige zahlt 20.000 Euro an den Verein - kam nicht zustande. Daher wurden mehrere Zeugen befragt. Zwei Zeugen bestätigten, dass sie dem Beklagten Bargeld in Briefumschlägen übergeben hatten, darunter zum Beispiel Einnahmen für Pfadfinderkurse und Tennisplatznutzung. Nun wird die Kammer ein Urteil fällen.

Laut Fred Apostel, Sprecher der Staatsanwaltschaft, dauern die Ermittlungen gegen den 54-Jährigen wegen des Verdachts des Betrugs an: Das städtische Rechnungsamt hatte dem ehemaligen Vereinsvorsitzenden jahrelange systematische Täuschung beim Beantragen von Zuschüssen vorgeworfen.

Möglicherweise wurden dadurch Zuschüsse im sechsstelligen Bereich zu viel gezahlt. Auch hier soll er Gelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Stadt erhebt nun Rückforderungen an den Verein. Dieser hat bereits 16 000 Euro zurückgezahlt. Der ehemalige Vorsitzende des Vereins war zudem von mehreren Personen wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden.

Da die Fälle nach Auffassung der Staatsanwaltschaft verjährt waren, waren die Ermittlungen eingestellt worden. Derzeit muss sich die Generalstaatsanwaltschaft in Köln nach GA-Informationen mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung befassen.

Aktenzeichen: LG Bonn 4 O 150/12

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