Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft 18-jähriger Raser drohte Fußgänger mit Pistole

Bonn · Die Bonner Staatsanwaltschaft hat gegen einen 18-Jährigen, den sie kürzlich bereits wegen eines gemeinschaftlichen gewalttägigen Übergriffs auf einen jungen Mann vor der Bad Godesberger Stadthalle am Rosenmontag angeklagt hat, nun eine weitere Anklage erhoben.

Der Heranwachsende soll in Bad Godesberg auf einen Fußgänger, der ihm wegen zu schnellen Fahrens Handzeichen gegeben haben soll, mit der Pistole gezielt haben. Nun wirft die Staatsanwaltschaft dem 18-Jährigen auch noch Bedrohung vor.

Wie Behördensprecherin Monika Volkhausen mitteilte, ereignete sich der Vorfall am 13. September auf der Max-Planck-Straße. Weil der 18-Jährige laut Anklage mit seinem Mercedes durch die Tempo-30-Zone raste, machte ihn ein 42-Jähriger Fußgänger mit Handzeichen darauf aufmerksam, dass er seine Geschwindigkeit reduzieren solle, weil nur 30 Stundenkilometer erlaubt seien. Als der 18-Jährige das sah, machte er laut Volkhausen eine Vollbremsung.

Als der Zeuge die Polizei rief, flüchtete der Angeklagte

Er hielt laut Anklage an und fragtet den 42-Jährigen, der mit seiner Frau unterwegs war, was er von ihm wolle. Als der Passant ihm erklärte, er solle langsamer fahren, weil er durch eine Tempo-30-Zone fahre, stieg der 18-Jährige, so Volkhausen, aus seinem Wagen. In der Hand hielt er laut Anklage eine silberne Pistole und zielte damit über das Autodach auf den 42-Jährigen. Der erschrak und versuchte, den jungen Mann den Ermittlungen zufolge zu beruhigen. Doch der 18-Jährige ging laut Anklage um das Auto herum auf den 42-Jährigen zu und richtete die Waffe auf ihn.

Der bekam es mit der Angst zu tun und erklärte, er rufe jetzt die Polizei. Und als er dann tatsächlich von seinem Handy aus den Notruf wählte, setzte sich der 18-Jährige laut Anklage wieder ins Auto und flüchtete auf den Parkplatz des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, wo ihn die Beamten fanden. Die Pistole aber fanden die Polizisten trotz intensiver Suche nicht. Der Angeklagte stritt alles ab, doch die Ermittler glauben dem 42-Jährigen und dessen Frau.

Der 18-Jährige, der das Berufskolleg besucht und mit seiner Familie in Bad Godesberg lebt, muss sich demnächst vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort