Grundstück Hochkreuzallee/Ecke Bahnstraße Stadt muss auf 82.000 Euro verzichten

FRIESDORF · Enttäuschend ist aus Sicht von Stadt und Bürgerschaft ein Immobiliengeschäft in Friesdorf verlaufen. Statt der ursprünglich erhofften 332.000 Euro fließen nur 250.000 Euro ins Stadtsäckel.

 Verkauf mit Hindernissen: Über das Grundstück an der Ecke Hochkreuzallee/Bahnstraße wird seit fünf Jahren verhandelt.

Verkauf mit Hindernissen: Über das Grundstück an der Ecke Hochkreuzallee/Bahnstraße wird seit fünf Jahren verhandelt.

Foto: Ronald Friese

Anlass für die Preiskorrektur ist der Umstand, dass sich die Fläche doch nicht derart bebauen lässt, wie während der Verkaufsverhandlungen angenommen. Eine weitere Folge neben dem geringeren Erlös: Auch die eigentlich vorgesehenen öffentlich geförderten Wohnungen wird es dort nicht geben.

Die Fläche, um die es geht, liegt am Rande Friesdorfs an der Ecke Hochkreuzallee/Bahnstraße. Über ein treuhänderisches Immobilienunternehmen hatte die Stadt das knapp 1700 Quadratmeter große Gelände vor bereits fünf Jahren an einen Investor verkauft.

Man einigte sich auf einen Preis in Höhe von 332.000 Euro, wobei sich der Käufer verpflichtete, dort nach einem abgestimmten Konzept öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen. Um den Neubau auch rentabel zu gestalten, wollte der Investor die vorgesehenen Gebäude anders anordnen, als dies vom Bebauungsplan vorgeschrieben wird. Die Stadt, die aus städtebaulicher Sicht keine Einwände geltend machte, verpflichtete den Käufer daraufhin dazu, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in die Wege zu leiten.

Dann aber folgte für alle Beteiligten der Rückschlag: So hatte man dem Umstand, dass das Grundstück unmittelbar neben der Trasse der Deutschen Bahn liegt, bis dahin keine nennenswerten Hinderungsgründe beigemessen.

Bei der internen Abstimmung im Stadthaus kam seitens der Verwaltung nun aber doch die Frage auf, ob eine Wohnbebauung auf dem Grundstück wirklich sinnvoll und vertretbar sei. "Trotz umfangreicher Umplanungen des Investors mit mehreren Architekten und Lärmgutachten", so schildert es die Verwaltung, konnten die Bedenken nicht gänzlich ausgeräumt werden.

Schließlich wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan fallen gelassen, was bedeutet: Das Grundstück kann nur so bebaut werden, wie es der heutige Bebauungsplan vorsieht. Konkret kann nur etwa die Hälfte der bei Vertragsabschluss geplanten Nutzfläche errichtet werden.

Der Erkenntnis folgten mühsame Nachverhandlungen mit dem Käufer. Beim Preis einigte man sich schließlich auf 250 000 Euro. Berücksichtigt wurde dabei der Umstand, dass der Investor für die nachträglichen Planungen knapp 70 000 Euro ausgegeben hatte. Der Stadtrat stimmte der Preisanpassung mit breiter Mehrheit und gegen die Stimmen des Bürger Bundes zu.

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